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Soldaten keine Mörder?

■ „Soldaten sind Mörder“: Gericht hebt Freisprüche auf

Hamm/Münster (dpa) — Zwei Pazifisten, die von Amtsgericht und Landgericht Münster freigesprochen worden waren, müssen sich erneut wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Das hat am Mittwoch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden (Az.: 4 Ss 1286/91). Die beiden Kriegsgegner hatten im November 1989 in Gegenwart zahlreicher Vertreter des öffentlichen Lebens und uniformierter Bundeswehrsoldaten bei einer Trauerfeier zum Gedenken der Weltkriegsopfer in Münster mit einem Transparent demonstriert. Es zeigte einen Soldaten mit Totenkopfgrimasse und trug in großen Lettern das Kurt-Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“. In den ersten beiden Instanzen hatten die Richter die Auffassung vertreten, das Transparent bewerte lediglich die deutsche Wehrmacht und sei damit ausschließlich auf die Vergangenheit gerichtet gewesen; Bundeswehrsoldaten hätten sich davon nicht angesprochen fühlen müssen. Der OLG-Senat hob die Urteile jedoch mit der Begründung auf, bei objektiver Betrachtung von Plakat und Situation sei der Protest sehr wohl auch auf die Gegenwart und damit auf die Bundeswehr gemünzt gewesen. Damit hätten sich die beiden Demonstranten im Sinne der Anklage schuldig gemacht. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

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