: Karlshorst: Gericht muß entscheiden
■ Antifa-Bündnis setzte Demo-Route durch/ Polizei kündigte Rechtsmittel an
Berlin. Der Rechtsstreit über die geplante Kundgebung der rechtsextremen »Nationalen« morgen in Karlshorst und die Gegendemonstration des Bündnisses der Antifaschisten ist noch nicht beigelegt. Wie berichtet, hatte die Polizei die Kundgebung der »Nationalen« verboten und dem Antifa-Bündnis verwehrt, die Gegendemonstration vor dem Kapitulationsmuseum in Karlshorst zu beenden.
Der frühere Rep-Landesvorsitzende Carsten Pagel, der »Die Nationalen« vertritt, erklärte gestern, beim Verwaltungsgericht »spätestens« heute früh eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot beantragen zu wollen. Als Grund für den späten Zeitpunkt sagte Pagel, er habe erst gestern nachmittag die Unterlagen erhalten. Er rechne im Verlaufe des heutigen Tages mit einer Gerichtsentscheidung.
Unterdessen obsiegte das »Bündnis der Antifaschistinnen und Antifaschisten« gestern mit seinem Widerspruch gegen die Polizeiauflage vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter befanden, daß die ursprüngliche Demonstrationsroute entgegen der Auffassung der Polizei bis zum Kapitulationsmuseum durchzuführen sei.
Begründet wurde die Entscheidung damit, »Die Nationalen« hätten bis gestern nachmittag keine einstweilige Anordnung gegen ihr Kundgebungsverbot beantragt. Es sei deshalb davon auszugehen, daß das Verbot vollzogen bleibe. Polizeisprecher Eberhardt Schultz kündigte gegen diese Entscheidung gestern Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht an. Die Polizei befürchtet, daß es auch dann zu Ausschreitungen kommen könnte, wenn das Verbot der »Nationalen«-Kundgebung Bestand habe.
Als Grund führte Schultz an, daß uninformierte Anhänger der »Nationalen« morgen auf der Suche nach der Kundgebung mit den Gegendemonstranten zusammenprallen könnten.
Nach der gestrigen Ankündigung der »Nationalen«, nun doch noch gegen das Verbot vorgehen zu wollen, ist der Sachstand wie gehabt. Auf die Entscheidung des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts darf man gespannt sei. plu
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