EKD: Kirche muß Asyl gewähren — notfalls Rechtsbruch hinnehmen

Leipzig (dpa/sn) — Die evangelischen Gemeinden in Ostdeutschland sollten im Einzelfall von Abschiebung bedrohten Menschen Asyl gewähren, auch wenn sie damit einen Rechtsbruch begehen. Das sagte der Ausländerbeauftragte der Evangelischen Kirche Deutschlands, Martin Schindehütte, auf einer Tagung zum Thema „Asyl und Kirche“, die vom Ökumenischen Arbeitskreis der Ausländerarbeit in den neuen Bundesländern veranstaltet wurde und am Sonntag in Leipzig zu Ende ging. Ein solches Verhalten ergebe sich auch aus den Traditionen der Bekennenden Kirche, sagte Schindehütte. Die Gemeinden sollten ihre Entscheidung für Asyl öffentlich und im Kontakt mit den Behörden treffen. Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen, Prälat Dieter Grande, sprach sich dafür aus, im Notfall Asyl in der Wohnung des Pfarrers zu gewähren. Es gelte jedoch, zunächst alle legalen Mittel auszuschöpfen. Die Veranstaltung diente nach Angaben des Ausländerbeauftragten der evangelisch-lutherischen Mission zu Leipzig, Dieter Braun, der Vorbereitung der Gemeinden auf ein möglicherweise sprunghaftes Ansteigen der Zahl von Ausländern, die in Ostdeutschland die Kirchen als Schutz vor der drohenden Abschiebung aufsuchen.