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Senatorin will LADG in Karlsruhe verhandeln

Berlin. Die Finanzverwaltung hält sich noch offen, den Widerspruch eines Beamten gegen die Bevorzugung einer Frau für eine Stelle im öffentlichen Dienst zurückzuweisen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in der vergangenen Woche der Klage eines Mannes stattgegeben, der gegen seine Nichteinstellung Widerspruch eingelegt hatte, und das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) vom 13. Januar 1990 für »wahrscheinlich verfassungswidrig« erklärt.

Während Frauensenatorin Christine Bergmann (SPD) die Finanzverwaltung aufgefordert hatte, den Widerspruch des Beamten zurückzuweisen, wollte ein Sprecher sich gestern dazu nicht äußern. Der Fall werde noch geprüft, und die Verwaltung werde sich weiterhin »in jedem Einzelfall die Rechtslage genau angucken«, hieß es lediglich. Zum LADG, das den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst vorschreibt, bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt Frauen einzustellen, wollte der Sprecher sich nicht äußern.

Bergmann will das LADG nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorlegen. Eine endgültige Klärung der Verfassungsmäßigkeit des LADG müsse »schnellstens initiiert werden«, sagte Sabine Lang, frauenpolitische Sprecherin der Senatorin, gestern zur taz. Außerdem forderte Bergmann den Senat auf, »die Koalitionsvereinbarung einzuhalten und sich hinter das LADG zu stellen«.

Mit seinem Spruch folgte das OVG Berlin dem OVG Münster, das die Quotenregelung vor zwei Wochen für möglicherweise nicht verfassungskonform erklärt hatte. Das BVerfG, das endgültige Klarheit über die Verfassungsmäßigkeit schaffen könnte, hatte es bisher abgelehnt, die umstrittene Frage im Eilverfahren zu behandeln. Eine individuelle Verfassungsbeschwerde eines oder einer Betroffenen liegt bisher nicht vor. Berlins ehemalige Frauensenatorin Anne Klein verwies gegenüber der taz auf die durch die Rechtsunsicherheit entstehenden Schwierigkeiten (siehe Interview). jgo

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