Peinliches Ergebnis trotz Gleichstellungsgesetz

■ In leitenden Positionen der Berliner Verwaltung arbeiten immer noch viel zuwenig Frauen

Berlin. »Die Einrichtungen ...sind verpflichtet, aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken.« §3, Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).

Bis zur Beseitigung der »bestehenden Unterrepräsentanzen« von Frauen in leitenden Positionen sind die Berliner Verwaltungen ein Jahr nach dem Inkrafttreten des LADG noch weit entfernt. Das ergab jetzt die Antwort auf eine kleine Anfrage von Sybill Klotz, stellvertretende Vorsitzende von Bündnis 90/Grüne/UFV. Unter sechs AbteilungsleiterInnen in der Senatskanzlei unter Eberhard Diepgen ist gerade mal eine Frau (Stand Februar 1992), 3 Referatsleiterinnen stehen 26 Referatsleitern gegenüber.

In fünf von 15 Senatsverwaltungen — nämlich bei Bauen, Verkehr, Wissenschaft, Kultur sowie Bundes- und Europaangelegenheiten — bleiben die männlichen Abteilungsleiter ganz unter sich. Den traurigen Rekord hält die Verkehrsverwaltung unter Senator Herwig Haase (SPD). Auch unter den 17 Referatsleitern befindet sich in seiner Verwaltung keine Frau [Autopolitik aus Windschutzscheibenperspektive zu machen ist halt Männersache, säzzer]. Und selbst in der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen sehen sich fünf Frauen in leitenden Positionen 16 Männern gegenüber — von der Senatorin Christine Bergmann sowie der Staatssekretärin Helga Korthaase abgesehen.

In den Bezirksämtern ist die Lage nicht viel besser. In Wedding, Steglitz, Tempelhof, Neukölln und Lichtenberg gibt es gar keine Abteilungsleiterin, aber fünf bis sieben Abteilungsleiter; in weiteren neun Bezirken nur eine Leiterin. Relativ am besten da stehen die Ostbezirke Hellersdorf, Hohenschönhausen, Lichtenberg, Treptow und Friedrichshain mit ihrem Frauenanteil in leitenden Positionen.

Die Angaben sind der erste Teil einer Beschäftigungsstrukturanalyse, die laut LADG im Juli vom Senat vergelegt worden muß. Als »peinliches Ergebnis« kommentiert Sybill Klotz die Zahlen. Sie bewiesen, wie lange es dauere, bis das LADG tatsächlich greife. Klotz machte außerdem die in vielen Verwaltungen noch fehlenden Frauenförderpläne und Frauenbeauftragte für die schleppende Wirksamkeit verantwortlich.

Wegen juristischer Formalitäten werden die Ergänzungsvorschriften zur Wahl der Frauenbeauftragten erst in diesem Sommer erwartet. »Ohne derartige Kontrollinstanzen kann sich eine Gleichberechtigung aber nicht durchsetzen«, so Klotz.

Von »gewissen Anlaufschwierigkeiten« spricht auch Sabine Lang, frauenpolitische Sprecherin bei der Frauensenatorin. Nachdem das LADG aber nur bei freiwerdenden Stellen greife, dauere es seine Zeit, bis sich ein Erfolg bemerkbar mache. jgo