: Urteil zu Monika Haas: Aussagen von IMs müssen überprüft werden
Berlin (dpa) — Aussagen von Inoffiziellen Mitarbeitern der Stasi, die in Stasi-Akten enthalten sind, müssen nach einem Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich von den Gerichten durch eine erneute Vernehmung überprüft werden. Das geht aus der BGH-Entscheidung über die Freilassung der unter Terrorismus-Verdacht stehenden Monika Haas aus der Untersuchungshaft hervor, deren Begründung am Mittwoch veröffentlicht wurde (Az.: 2 BJs 15/92-5 StB 9/92). Darin unterstreicht der BGH, grundsätzlich sei gegenüber der Arbeitsweise des MfS „Mißtrauen“ angebracht. Im Hinblick auf die Verwertung von Aussagen von IMs müsse zusätzlich auch der rechtsstaatliche Grundsatz beachtet werden, den Sachverhalt unter Benutzung „möglichst tatnaher Beweismittel“ aufzuklären. In dem Fall Haas folge daraus, daß der IM, der in seiner Aussage Frau Haas einer Beteiligung an der Entführung einer Lufthansa-Maschine im Jahre 1977 beschuldigt hatte, persönlich von der Bundesanwaltschaft hätte vernommen werden müssen.
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