: »Die Haltung eines Affen gehört nicht zum Mietgebrauch«
■ Unglaubliche Geschichten aus dem wahren Tierleben: Der artgeschützte Affe Robert aus Thailand hält sich widerrechtlich in Berlin auf und zerzaust Büroakten/ Ein Dutzend Dackel durchtränken und verstänkern einen wehrlosen Holzfußboden so sehr, daß Handwerker nicht in die Wohnung wollten
Berlin. Ob Krähe in der Brotbüchse, Kaiman in der Badewanne oder Boa constructor im Terrarium: Nicht jedes Lebewesen scheint sich als Haustier zu eignen. So erfreute sich Robert* zwar bei den meisten Mietern großer Beliebtheit; die Vermieterin seines Besitzers indes meinte, Robert gehöre in den Zoo, und wollte dies richterlich auch bestätigt wissen. Robert ist ein Affe, zur Zeit noch etwas niedriger als ein Küchentisch. Ausgewachsen? »Nee, nee, erst zwei Jahre alt«, erklärte der Besitzer mit tierlieben Augen seinem Anwalt. »Die Haltung eines Affen gehört nicht zum Mietgebrauch«, stellte der Vermieteranwalt jedenfalls fest. Auch träfe nicht zu, daß vom Affen kein Lärm ausgehe, da der Beklagte den Affen, »wenn er kreischt, offenbar, um diesen zum Schweigen zu bringen, anschreit«. Zudem beeinträchtige die Affenhaltung die Mietsache. »Für den Affen hat der Beklagte nicht nur einen Galgen installiert, sondern darüber hinaus hat er noch eine Affenschaukel und ein Gerüst aufgestellt.« Was der Mieteranwalt nicht bestritt. »An diesem turnt er artgemäß«, meinte er, »Beweis: Augenscheinnahme«. Die Wohnung werde dadurch aber nicht beschädigt. Unfreundlich oder aggressiv sei Robert nicht. Davon habe sich der Anwalt in seiner Kanzlei überzeugen können, meint er augenzwinkernd. »Auffällig war lediglich seine Vorliebe für Papier — die Büroakten.«
Ein Affe auf dem Richtertisch
Auch der Richter hatte sich beim Prozeßtermin von Roberts Harmlosigkeit überzeugen können. »Das Tierchen saß ganz brav auf dem Richtertisch und besah sich das Ganze«, erinnert sich der Anwalt. »Untenrum hatte er eine Windel, um allen unangenehmen Zwischenfällen vorzubeugen.« Ob sich der Richter ausgerechnet davon beeinflussen ließ, ist nicht überliefert. Unterm Strich jedenfalls steht, richterlich beglaubigt: »Der Beklagte verpflichtet sich, den Affen in der Wohnung zu belassen und nicht bei sich zu führen, wenn er die Wohnung verläßt.« Was dem Richter durch die Lappen ging: Der Affe aus Thailand steht unter Artenschutz und hätte für Deutschland überhaupt kein Asyl bekommen!
Zwar nicht unter Artenschutz, aber unter artgerechter Haltung läßt sich der Fall Erika Pannier* einordnen. Erika Pannier hatte Jubiläum. Der Verband für das Deutsche Hundewesen verlieh ihr für 25jährige Mitgliedschaft die silberne Nadel. Das jedoch wußten viele nicht zu würdigen. In ihrer Zwei-Zimmer- Wohnung nämlich ging es drunter und drüber. Dort tummelten sich Dackel — die genaue Anzahl schwankt zwischen »mindestens sieben« und »mehr als zwölf«, je nach dem Grad der persönlichen Abneigung seitens der anderen Hausbewohner.
Vielen jedenfalls hat vieles gestunken, wollten doch Handwerker und Mieter festgestellt haben, daß die Dackel der 75jährigen gichtkranken Pannier im vierten Stock nicht nur den Balkon gelegentlich als Abort benutzten, sondern auch im Treppenhaus mal den einen oder anderen Brocken verloren. Teuer sollte es allerdings werden, als die Vermieterin feststellte, daß die Holzfußböden in Küche und Flur reparaturbedürftig waren. Die Kosten, weit über 5.000 Mark, sollte Frau Pannier bezahlen, was diese jedoch nicht einsehen wollte. Also zog der Vermieteranwalt vor den Kadi. Zitat aus der Klageschrift: »Infolge der Durchtränkung des Holzfußbodens und des darunter befindlichen Tragebalkens mit Hundekot und Hundeurin befand sich in der gesamten Wohnung ein erheblicher Gestank.« Dieser Gestank war derart stark, daß sich die »Handwerker zunächst weigerten, in der Wohnung überhaupt Arbeiten durchzuführen«.
Herzhafte Brocken im Treppenhaus
Die Mieterin indes bestritt energisch, daß dafür nun ihre zahlreichen Kleinen verantwortlich waren. Doch die Vermieterin bestand darauf, die Mieterin habe zugelassen, »daß sich die von ihr gehaltenen Hunde innerhalb der Wohnung entleerten«. Als Indiz dafür galt bei einer Wohnungsbesichtigung die Beobachtung, daß die Beklagte offentlichtlich kurz vorher »versucht hatte, die Entleerungsspuren ihrer Hunde auf dem Balkon zu reinigen«. Selbst Miß Marple hätte kaum scharfsinniger vorgehen können: »Der Balkon war im Fußbodenbereich frisch gewässert, obwohl an diesem Tag regenfreies Wetter herrschte.« Doch die an sich schlüssig scheinende Beweiskette hatte einen Haken: Denn nicht nur der Fußboden war feucht, sondern auch »die Decke der Küche«, gaben die Kläger zu. Doch mochten sie nicht darauf bestehen, daß dies ebenfalls Schuld der Teckel war. Die Erklärung der Mieterin: »Im Krieg wurde das Haus stark beschädigt«, erinnert sich die Frau, später die Schäden nur provisorisch behoben. »Es gab immer wieder wieder Rohrbrüche.« Und »der Fußboden in der Küche wurde auch nur unter dem Abwaschbecken repariert und nicht erneuert.« Zudem meint Zeuge Rackel* vor Gericht: »Die Klägerin hat ohnehin den Antrag auf Erneuerung der Dielen erteilt.« Erst dabei sei die Dackelkacke entdeckt worden. Ob nun Dackel oder Rohrbrüche für die Schäden verantwortlich sind, ist bislang nicht geklärt. Der Mieteranwalt vermutet nun, daß sich Mieterin und Vermieterin die Schäden teilen müssen. Doch unabhängig davon, wie der Richter sich über die Kosten entscheidet, mußte sich die Mieterin schon von einem Teil ihrer Hunde trennen. Ein Beleg vom Doktor mit unleserlicher Schrift dokumentiert: »5 Dackel eingeschläfert«. Die Zahl der verbleibenden variiert je nach Grad der persönlichen Abneigung... Andreas Lohse
* Name von d. Red. geändert.
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