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Kein Sieg im »Häufchen-Krieg«

■ Berlins Hundehalter müssen weiter Scheiße schippen

Berlin. Einen Silberstreif am Horizont des Hundehaufens erblickte gestern die 'BZ‘. Sie frohlockte bereits in dicken Lettern über den Sieg im »Häufchen-Krieg«. Den Anlaß zur Freude bot ein »Hoffnungsurteil für alle Hundebesitzer«, welches in Frankfurt ergangen war. Das dortige Oberlandesgericht hat festgestellt, daß die natürliche Hinterlassenschaft der treuen Vierbeiner zwar ein Ärgernis, aber kein Abfall im Sinne des Abfallgesetzes ist. Mithin ist der Haufen des Anstoßes keine Ordnungswidrigkeit, ergo müsse sich der Halter auch nicht generell um die Beseitigung kümmern. Denn dieser Verpflichtung unterliegt er nur bei »außergewöhnlichen Verunreinigungen«, und eine solche ist im gemeinen Hundehaufen nicht zu erkennen.

»Wuff! Wuff!« jubilierte die 'BZ‘ und unterstrich ihre animalische Animation mit praktischer juristischer Hilfestellung. Sie druckte zugleich das Aktenzeichen des Frankfurter Prozesses ab in der Erwartung, daß viele Berliner Tierfreunde, dem Frankfurter Beispiel folgend, den Gang vors Gericht antreten. Doch dort wird der Siegeszug der Hundehalter ein jähes Ende finden. Denn für Berliner Hundehaufen ist nicht das Abfallgesetz, sondern das Straßenreinigungsgesetz zuständig, und dieses schreibt eine Beseitigung des Übels zwingend vor. Die rechtliche Grundlage der Berliner Hundekotbekämpfung, so versicherte man gestern in der Umweltverwaltung, ist wasserdicht, gerichtliche Klagen dagegen blieben bislang erfolglos. Genauso erfolglos allerdings, wie die bisherigen Versuche, mittels Knöllchen die Hundehalter zur Reinlichkeit auf der Straße anzuhalten. Der Häufchen-Krieg wird weitergehen. taz

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