: Franke darf nun doch modernisieren
■ Gericht sieht den Verwaltungsprozeß nicht als Präzedenzfall
Tiergarten. Mit einem Kompromiß endete am Mittwoch der Verwaltungsgerichtsprozeß um die geplante Luxusmodernisierung des Hauses Strom-/Ecke Birkenstraße durch die Firma Franke. Die Firma hatte gegen das Bezirksamt Tiergarten geklagt, weil der Bezirk unter Berufung auf die geltende Erhaltungssatzung eine teure Modernisierung des seit fünf Jahren leerstehenden Hauses untersagen wollte (die taz berichtete). Das Gericht gab zum einen dem Bezirksamt recht, das gegen Franke ein Instandsetzungsgebot für das Haus verhängt hatte. Die Firma darf aber dennoch modernisieren, falls sie möchte, und zwar zu höheren Mieten, als sich das Bezirksamt gewünscht hatte: Während das Amt nur eine Miete von 7 Mark pro Quadratmeter für sozialverträglich hält, wird Franke nun wohl zwischen 9 und 13 Mark pro Quadratmeter nehmen, wie eine Firmenvertreterin vor Gericht ausführte. Solche Mieten seien, so Richter Wolf Rüdiger von Hase, in dem Gebiet bereits jetzt teilweise üblich, zudem könne man nach der Abschaffung der Mietpreisbindung solche Mieten nehmen, das Haus habe leergestanden. Einen Präzedenzfall vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Die Erhaltungssatzung als solche, so das Gericht, sei in dem Gebiet rechtsmäßig. Sie gelte auch für leerstehende Häuser, da es bei der Satzung nicht um den Schutz eines einzelnen Mieters gehe, sondern um das gesamte Quartier. Vom Bezirksamt war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. esch
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