: Falscher Butterkuchen kostete 300 Mark
■ Margarine darf nicht sein im echten Butterkuchen / Bäckermeister vor Gericht
„Da beißt die Maus keinen Faden ab“, sprach der Richter: der Meister eines Betriebes ist verantwortlich, wenn seine Gesellen Mist bauen. In dem gestern verhandelten Falle ging es um echten Butterkuchen und die Frage: Wann ist Butterkuchen echter „Butterkuchen“?
Nicht am schlechten Geschmack war er aufgeflogen, Schwachhauser KundInnen hatten sich nicht beschwert, aber die Staatlich-Chemische Untersuchungsanstalt hatte bei einer ihrer Stichproben-Kontrollen festgestellt: In dem, was der Bäckermeister H. als Butterkuchen verkauft, war auch anderes Backfett als Butter verwendet worden. Und das darf nicht sein nach dem Lebensmittelgesetz. „Das muß irgendwie außerhalb meiner Kontrolle passiert sein“, versuchte der Bäckermeister seine Schuld auf seine Gesellen abzuwälzen. Aber so einfach läßt das Auge des Gesetzes niemanden entkommen. Ordnungsgelder bis zu 50.000 Mark und bei direktem Verschulden Haftstrafen bis zu einem Jahr kenne das Gesetz, erklärte der Richter und machte damit dem Angeklagten deutlich, welche Milde das Gesetz habe walten lassen, wenn nur ein Bußgeldbescheid über 500 Mark ergangen war.
Was kann einen Bäckergesellen veranlassen, Margarine zuzusetzen? „Butter ist ein schwieriges Fett“, erklärte der Bäckermeister, ein wenig Backmargarine macht den Teig leichter verarbeitbar. „Aus Bequemlichkeit“ müsse das wohl passiert sein.
Warum hatte das Staatliche- Chemische Untersuchungsamt ihm nicht sofort die Werte geschickt? Damals hätte er den Butterkuchen-Fälscher noch identifizieren können, ein böses Wort und man hätte sie Sache vergessen können. Aber „ich bin der Bäcker und Sie sind hier der Richter“, fand er dann zurück zu seiner Rolle auf der Anklagebank.
Der Staatsanwalt fragte skeptisch, ob vielleicht das Backfett billiger sei als Butter und ob das nicht im Interesse der Firma sei, wenn Gesellen... Der Bäckermeister rechnete schnell aus, um wieviel das billiger wäre und meinte, die paar Groschen würden das doch nicht lohnen.
300 Mark empfand das Gericht schließlich als gerechte Buße für den falschen Butterkuchen und ließ den Bäcker laufen — ins Butterkuchen-Pfingstgeschäft. K.W.
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