: Bundestag beschließt kleinen Lauschangriff
Bonn (dpa/taz) — Erwartungsgemäß hat der Bundestag am späten Donnerstag nachmittag den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität“ verabschiedet.
Damit sollen vor allem den Drogenhändlern und mafiaähnlichen kriminellen Vereinigungen das Handwerk gelegt und ihre teilweise horrenden Gewinne eingezogen werden können. Gleichzeitig wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der Drogenberatern ein Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht.
Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) machte während der gut zweistündigen Debatte deutlich, daß das Gesetz nach ihrer Meinung ein fairer Kompromiß zwischen dem Gebot effizienter Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einerseits und der Wahrung unverzichtbarer Freiheitsrechte des Bürgers andererseits darstellt.
In dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf waren die zwischen den Parteien und in der Öffentlichkeit umstrittensten Paragraphen entschärft worden:
Als verdeckte Ermittler tätige Polizisten dürfen keine „milieubedingte Straftaten“ begehen und es wird auch künftig nicht erlaubt sein, Abhörmikrophone in Privatwohnungen anzubringen. Dagegen wandten sich vor allem Abgeordnete aus den Reihen der SPD, der FDP sowie des Bündnis90/Grüne und der PDS.
Redner der Unionsparteien kündigten jedoch an, daß sie voraussichtlich noch im Herbst einen ergänzenden Gesetzesentwurf vorlegen werden, damit der „Große Lauschangriff“ durch das Anbringen von elektronischen Wanzen möglich werde.
Im Bereich des illegalen Drogenmißbrauchs wurden Änderungsanträge von SPD und Bündnis90/ Grüne, die die Situation von Suchtabhängigen verbessern sollten, verworfen. In den Anträgen war unter anderem gefordert worden, den Anbau, Besitz und Konsum von Drogen in geringen Mengen nicht weiter unter Strafe zu stellen. Beim illegalen Drogenhandel wollten die Antragsteller erreichen, daß dieser im Bereich kleiner Mengen (etwa der Wochendurchschnittsration eines Süchtigen) in der Regel nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.
Neben der Streichung der Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz sollte eine Strafaussetzung auch dann ermöglicht werden, wenn Verurteilte einen Therapieplatz bereits zugesagt bekommen hätten oder sich in einem Substitutionsprogramm befänden.
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