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Bündnis 90: Landesregierungen müssen neu gewählt werden

Dresden (afp) — Nach Inkrafttreten der sächsischen Verfassung in dieser Woche muß die Staatsregierung nach Ansicht der Fraktion Bündnis90/ Grüne im Dresdner Landtag neu gewählt werden. Die Fraktionsvorsitzende Cornelia Matzke berief sich bei dieser Forderung am Dienstag in Dresden auf das Ländereinführungsgesetz und den deutschen Einigungsvertrag. Komme es innerhalb der nächsten vier Monate nicht zur Neuwahl, sei der Landtag aufgrund der Bestimmungen der neuen Landesverfassung aufgelöst, erklärte Matzke. Die Fraktion will die Regierungsneuwahl, die für alle fünf neuen Bundesländer geboten sei, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Die sächsische Staatsregierung wies die Forderung zurück. Regierungssprecher Michael Sagurna sagte in Dresden: „Der Ministerpräsident ist aufgrund einer gültigen Verfassung gewählt worden.“ Die Regierung beziehe ihre Legitimation aus einem Vorschaltgesetz, das der Landtag im Oktober 1990 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen habe. Es sei zwar inzwischen von der Verfassung des Freistaates abgelöst worden, die auf dem Vorschaltgesetz beruhenden Beschlüsse aber behielten ihre Gültigkeit.

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