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Stinkende Schafe

■ Gutachter soll Nachbarschaftsstreit schlichten

In einem Prozeß um die Haltung von Schafen in dem zu Salzgitter gehörenden Dörfchen Sauingen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig eine Entscheidung überraschend vertagt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Beschluß soll zunächst eine amtliche Auskunft der Landwirtschaftskammer Hannover eingeholt werden, wieviele Schafe auf einem Wiesengrundstück „artgerecht“ und ohne Zufütterung gehalten werden können.

In dem Verfahren geht es um die Klage des Ehepaares Anneliese und Karl S., die einem geborenen Sauinger seit rund zwei Jahren verbieten lassen wollen, auf einem benachbarten Wiesengrund Heidschnucken zu halten. Die Klage war bereits einmal gescheitert. Das Amtsgericht Salzgitter hatte erklärt, Geräusch- und Geruchsbelästigungen von Tieren seien auf dem Dorfe ortsüblich und müßten hingenommen werden. Das Ehepaar S., vor rund 20 Jahren aus Braunschweig zugezogen, wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und legte Berufung ein.

Nach einem Ortstermin am 20. Mai steht für die Berufungskammer beim Landgericht zumindest fest, daß keine Bewohner anderer Grundstücke in Sauingen ähnlichen Geräusch-und Geruchsbelästigungen ausgesetzt sind. Besonders an heißen Tagen seien die Kläger „nicht zur Duldung verpflichtet“. Zwar gebe es auch andere Schafhalter in Sauingen, doch setzten diese bisher ihre Tiere nur in kleiner Anzahl „als vierbeinige Rasenmäher“ ein und müßten nicht zufüttern wie im Fall des Beklagten.

Eine mögliche Entscheidung, nach der die Anzahl der Schafe begrenzt würde, will die Kammer nach Eingang des Gutachtens verkünden. Unterdessen, so erklärten die Richter, sollten die Streitparteien versuchen, sich auf einen Vergleich zu einigen. In einem früheren Vergleichsvorschlag hatten sie angeregt, daß nur acht Schafe zumindest an Wochenenden und in einem entfernteren Teil des Gartens blöken dürften. dpa

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