: Mieterhöhungen verdoppeln die soziale Misere
■ Den Mietern in Ostdeutschland steht die zweite große Preis-erhöhung seit der Vereinigung ins Haus: Ab Januar nächsten Jahres sollen sie statt bisher zwei künftig vier Mark pro Quadrtatmeter ...
Mieterhöhungen verdoppeln die soziale Misere Den Mietern in Ostdeutschland steht die zweite große Preiserhöhung seit der Vereinigung ins Haus: Ab Januar nächsten Jahres sollen sie statt bisher zwei künftig vier Mark pro Quadratmeter Wohnraum bezahlen. In Ost-Berlin dürfte damit die Belastungsgrenze vor allem der Arbeitslosen „weit überschritten“ werden.
Die Grundmieten in den neuen Bundesländern werden sich ab dem 1. Januar nächsten Jahres von zwei Mark auf im Schnitt vier Mark pro Quadratmeter verdoppeln. Dies sieht ein Entwurf des Bundesbauministeriums vor, den der Deutsche Mieterbund in Bonn bekanntmachte. Der Entwurf, betonte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums, sei mit den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer abgestimmt. Zu der Verdoppelung der Grundmiete kommen weitere Zuschläge für Häuser in gutem Zustand und — ab 1994 — für die Wiedervermietung von Wohnraum, so daß die Grundmiete dann insgesamt 6,40 Mark pro Quadratmeter erreichen wird, wie der Mieterbund errechnete. Dazu kommen Betriebs- und Heizkosten. Dieser Entwurf des Ministeriums muß noch vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Im einzelnen sieht der Entwurf des Bundesbauministeriums vor, daß die höchstzulässige Miete in den neuen Ländern generell um 1,50 Mark pro Quadratmeter aufgestockt wird. Dieser Betrag erhöht sich jeweils um weitere 15 Pfennig pro Quadratmeter, maximal aber um 30 Pfennig pro Quadratmeter, wenn die Wohnung am 2. Oktober 1990 mit Bad oder Zentralheizung ausgestattet war oder dann, wenn sie in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern liegt. Bei Wohnungen mit Außentoilette beziehungsweise Wohnungen, die nicht in sich abgeschlossen sind, wird der Mieterhöhungsbetrag jeweils um 15 Pfennig pro Quadratmeter, maximal aber um 30 Pfennig pro Quadratmeter gesenkt. Die Spanne der möglichen Mieterhöhung liegt demnach zwischen 1,20 Merk und 1,80 Mark pro Quadratmeter.
Falls die „Gebrauchsfähigkeit“ der Wohnung nicht beeinträchtigt ist, so der Entwurf, erhöht sich die Grundmiete um eine weitere Mark pro Quadratmeter, und zwar in vier Stufen von je 25 Pfennig pro Quadratmeter. Damit ist gemeint, daß jeweils 25 Pfennig pro Quadratmeter mehr genommen werden können, wenn das Dach in Ordnung ist, die Fassade oder die Außenwände keine Schäden aufweisen, Hausflur und Treppen in Ordnung sind und es keine Schäden an den Fenstern oder den Gas-, Wasser- oder Elektroinstallationen gibt. Gibt es in einem dieser Bereiche Schäden, kann der Vermieter diese beheben und die 25 Pfennig pro Quadratmeter ab dem übernächsten Monat nehmen. Die maximale Mieterhöhungsmöglichkeit beträgt demnach 2,80 Mark pro Quadratmeter, die maximale Grundmiete beträgt 4,80 Mark pro Quadratmeter. Zusätzlich müssen ostdeutsche Mieter mit Betriebs- und Heizkosten fast in der gleichen Höhe rechnen.
„Schallende Ohrfeige“ für die Betroffenen
Wechselt in der Wohnung der Mieter, so kann ab dem 1. Januar 1994 zusätzlich ein Zuschlag für Wiedervermietung genommen werden. Dieser Zuschlag wird zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und beträgt maximal ein Drittel der Grundmiete. Bei einer maximalen Grundmiete von 4,80 Mark pro Quadratmeter beträgt der Zuschlag also 1,60 Mark pro Quadratmeter. Weiter können Mieter und Vermieter, so der Deutsche Mieterbund, bei einem bestehenden Mietverhältnis einen sogenannten „freiwilligen Instandsetzungzuschlag“ von 5,5 Prozent der Instandsetzungskosten vereinbaren, und zwar befristet bis zum 1.Januar 1996. Für eine Garage kann der Vermieter weitere 15 Mark im Monat verlangen.
Der Deutsche Mieterbund rechnet künftig mit Warmmieten in Ostdeutschland von zwischen acht und zehn Mark pro Quadratmeter. Die Mieten hätten, so der Vertreter des Mieterbundes, Joost Riecke, West- Niveau, während die Einkommen auf Ost-Niveau geblieben wären. Das sei unsozial und eine „schallende Ohrfeige“ für die Betroffenen.
Dagegen sagte Frau Schwaetzer, im Westen gebe es wohl kaum eine Wohnung für gut vier Mark pro Quadratmeter. Außerdem würden gleichzeitig die maximalen Heizkosten auf 2,50 Mark pro Quadratmeter gesenkt — heute dürfen sie drei Mark pro Quadratmeter betragen. Weiter gebe es, so eine Sprecherin des Ministeriums, Sonderregelungen beim Wohngeld. So würden die Heizkostenzuschläge, die teilweise ab Oktober diesen Jahres auslaufen sollten, nun doch weitergezahlt, und zwar mindestens bis zum 1.Januar 1993, vermutlich noch ein Jahr länger. Außerdem werde es einen zusätzlichen Freibetrag für Arbeitslose und Rentner von 6,5 Prozent des Einkommens geben. Weiter bekämen Schwerbehinderte einen Freibetrag — das ist ein Einkommensanteil, der bei der Bemessung des Wohngelds nicht berücksichtigt wird — von 3.000 Mark im Jahr, Alleinerziehende einen von 1.200 Mark im Jahr pro Kind unter zwölf. Die Höchst-Mietgrenzen, für die Wohngeld gezahlt würde, würden angehoben. Eva Schweitzer
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