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Kein Platz für Kinder

■ Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz auf die „Zeitschiene“ geschoben/ SPD im Prinzip einverstanden

Bonn (ap/afp) — Erst 1999 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder zwischen drei und sechs Jahren geben. Das jedenfalls entspricht der Auffassung der Unionsfraktions-Führung im Bundestag. Die Regierungsparteien hatten ursprünglich den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Rahmen der 1990 geschlossenen Koalitionsvereinbarungen in den Katalog der flankierenden Maßnahmen zur Reform des Paragraphen 218 aufgenommen. Zwischenzeitlich hatte allerdings Finanzminister Theo Waigel in Briefen an Bundeskanzler Helmut Kohl und andere führende Bonner Politiker betont, dieser Anspruch sei ebensowenig zu finanzieren wie andere geplante Maßnahmen.

In einem Koalitionsgespräch am Dienstag morgen verständigten sich dem Vernehmen nach Union und FDP, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz über „irgendeine Form von Zeitschiene“ zu realisieren. Die FDP machte dabei deutlich, sie werde sich bemühen, die finanziellen Auswirkungen des Pakets „im Rahmen des möglichen zu halten“.

Auch die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Matthäus-Maier, schlug in einem Zeitungsgespräch vor, die Verwirklichung des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz zeitlich zu strecken. Sie nannte allerdings einen Zeitrahmen von vier bis fünf Jahren. Außerdem verlangte die SPD-Politikerin, wegen der Kindergärten den Finanzausgleich für die Länder auf Kosten des Bundes zu erhöhen. Schon heute fehlen, wie das Bonner Frauenministerium ausgerechnet hat, allein in den alten Bundesländern etwa 600.000 Kindergartenplätze. Nach der Übergangsfrist von vier bis fünf Jahren müsse der Rechtsanspruch aber unbedingt erfüllt werden, forderte Matthäus-Maier. Ohne ihn würde die im Gruppenantrag vorgesehene Neuregelung des Paragraphen 218 vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Eine Abstimmung im Bundestags-Sonderausschuß über verschiedene Gesetzentwürfe zum Paragraph 218 lehnt die Union ab. Das Plenum des Bundestages will am 25. oder 26.Juni über die Neuregelung des Abtreibungsrechts entscheiden.

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