Neue Gesetze für's Radio

■ Senat legt Bürgerschaft Anpassungen vor

Der Bremer Senat hat den Entwurf für eine Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes und des Landesmediengesetzes beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Anlaß für die Gesetzesänderung ist die Notwendigkeit, das Bremer Rundfunkrecht an die Anfang des Jahres in Kraft getretenen Rundfunkstaatsverträge anzupassen.

Der Entwurf für das Radio-Bremen-Gesetz sieht unter anderem die Möglichkeit der Beteiligung von Radio Bremen an privaten Rundfunkveranstaltern vor. Außerdem soll der Sender eigene programmbezogene Druckschriften herausgeben können.

Das neue Landesmediengesetz konkretisiert die Kriterien für die Auswahl privater Anbieter. Danach sollen Anbieter mit einem wortorientierten regionalen Informationsprogramm bevorzugt werden. Für die Einspeisung von Programmen in das Kabel wurden die Auswahlkriterien gestrafft und konkretisiert.

Schließlich mußten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften über die Zuordnung neu zu vergebender Frequenzen gefaßt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß die Senatskanzlei nur dann entscheiden kann, ob eine neue Frequenz privat oder öffentlich-rechtlich vergeben werden soll, wenn für eine Frequenz nur ein Antrag vorliegt. Andernfalls muß der neu einzurichtete „Zuordnungsausschuß“ entscheiden. Dieser soll paritätisch vom öffentlich- rechtlichen und vom privaten Rundfunk besetzt werden. dpa