: UNO und Irak so gut wie einig
■ Vor endgültiger Entscheidung über begrenzte Wiederaufnahme der irakischen Erdölexporte
Wien (dpa) — Die Verhandlungen zwischen Delegationen der UNO und des Irak über die Wiederaufnahme der irakischen Ölexporte haben am Montag in Wien nach drei Verhandlungsrunden zu einer „Einigung in fast allen technischen Fragen“ geführt. Die endgültige Entscheidung liegt nunmehr in den Händen des UNO-Sicherheitsrats und der irakischen Regierung, ob Bagdad fast zwei Jahre nach Verhängung der UNO-Sanktionen bald wieder in begrenztem Umfang Erdöl exportieren darf.
Wie der Delegationsleiter der UNO, der stellvertretende Generalsekretär Giandomenico Picco, nach dem Ende der seit Freitag andauernden dritten Verhandlungsrunde erklärte, könnte das in Wien ausgearbeitete Verhandlungspaket nach einer Billigung schnell in Kraft treten. Dadurch wäre der Weg frei für die in den UNO-Resolutionen 706 und 712 zugestandenen beschränkten Erdölexporte im Wert von 1,6 Milliarden Dollar innerhalb von sechs Monaten. Picco unterstrich den „humanitären Aspekt“ des Maßnahmenpakets: Es verfolge das Ziel, der notleidenden irakischen Bevölkerung zu helfen.
Bereits am Sonntag hatte sich ein erfolgreicher Abschluß der Verhandlungen abgezeichnet. Picco hatte darauf hingewiesen, daß bei den Verhandlungen „gute Arbeit“ geleistet worden sei. Auch der irakische Delegationsleiter, Botschafter Abdul Amir el-Anbari, hatte sich optimistisch gezeigt.
Der UNO-Sicherheitsrat hatte den Irak nach der Invasion Kuwaits im August 1990 mit einem fast totalen Wirtschaftsboykott belegt. Ein Jahr später wurde Bagdad aus humanitären Gründen zugestanden, Erdöl im Wert von 1,6 Milliarden Dollar zu verkaufen. Dies entspricht einer täglichen Fördermenge von rund 600.000 Barrel (je 159 Liter). Der Erlös sollte für den Kauf von Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie für Reparationen verwendet werden.
Zwei frühere Verhandlungsrunden über diese bedingte Wiederaufnahme der irakischen Ölexporte waren jedoch ohne Ergebnis geblieben, weil der Irak die damit verbundenen Auflagen als Einschränkung seiner Souveränität ablehnte. Bagdad hatte auch gefordert, größere Mengen Öl verkaufen zu dürfen, und einen Aufschub der Wiedergutmachungszahlungen an Kuwait um fünf Jahre verlangt.
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