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Gorleben: Strahlende Polizisten

■ Rot-Grün kann hochradioaktive Transporte nach Gorleben verhindern

Hannover (taz) — Die für den Herbst geplanten ersten Transporte abgebrannter Brennelemente in das Gorlebener Zwischenlager kann die niedersächsische Landesregierung noch verhindern. Dies ist das überraschende Ergebnis eines Gutachtens, das der hannoversche Jurist Professor Jürgen Seifert im Auftrage der niedersächsischen Staatskanzlei erstellt hat. In dem Gutachten hat Seifert jetzt erstmals „politische Gestaltungsspielräume“ und die „rechtlichen Zwänge“ genauer untersucht, die sich für die rot-grüne Landesregierung aus dem geplanten Transport der in „Castor“-Behältern verpackten hochradiaktiven Brennelemente ergeben. Spielräume ergeben sich dabei sowohl auf der atomrechtlichen als auch auf der polizeirechtlichen Ebene. So kann das Umweltministerium des Landes der Castor- Einlagerung widersprechen, weil die AKWs als Erzeuger des hochradioaktiven Mülls die Rücknahme defekter Behälter nicht uneingeschränkt garantieren können. Weil es im Zwischenlager keine Reparaturmöglichkeit für defekte Castor-Behälter gibt, haben sich die Anlieferer zur Rücknahme verpflichtet. Doch die in Gorleben vorgesehene Zwischenlagerzeit von 40 Jahren übersteigt die Betriebszeit der anliefernden AKWs bei weitem.

Aus der Gefährlichkeit der Transporte ergibt sich nach Ansicht von Seifert für die Polizei die Pflicht zu „Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung“. Der Gutachter weist darauf hin, daß Personen bereits bei einem einstündigen Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der heißen Behälter mit den abgebrannten Brennlementen mit mehr als der zulässigen Jahresdosis an Radioaktivität bestrahlt werden können. Ungeklärt ist für Seifert daher die Frage des Schutzes der eingesetzten Polizeibeamten gegen die Strahlung. Ebenso vermißt der Gutachter „eine technische Unfall- und Katastrophenhilfe, die zur Bewältigung von Unfällen in der Lage ist“. Solange eine entsprechende Katastrophenhilfe in Niedersachsen nicht existiere, müßten die Transporte in jedem Fall aufgeschoben werden. Für den Fall, daß es am Ende tatsächlich zu den Transporten mit Polizeibegleitung durch den Landkreis Lüchow-Dannerberg und den angekündigten Blockaden der Bürgerinitiative kommen solle, empfiehlt der Jurist, den Vorrang der „Gefahrenabwehr“ vor der Verfolgung von Straftätern, sprich Blockierern. In der nächsten Woche will man in der niedersächsischen Staatskanzlei über die Konsequenzen aus dem Gutachten beraten.

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