Avanti Dilettanti

■ Staatsanwaltschaft mit dem Umweltrecht überfordert

Wer in einem Kleingarten eine Wasserpumpe klaut und sich uneinsichtig zeigt, bekommt im Zweifelsfall schon mal eine Bewährungsstrafe. Wer in großem Stil Gewässer verunreinigt und einen mehrere hunderttausend Mark hohen Schaden verursacht hat, kann im Zweifelsfall mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Daß Moral und die Finessen der Juristerei oft genug nichts miteinander zu tun haben, läßt sich an jedem beliebigen Tag im Gericht feststellen.

Die Staatsanwaltschaft hat diesen Deal zwar zunächst verhindert. Doch gleichzeitig hat sie ihren Offenbarungseid in Sachen Umweltrecht abgelegt. Notwendige Gutachten wurden nicht angefordert, andere, die erstellt wurden, sind nicht bei den Akten. Offensichtlich wurden den Anwälten Zusagen gemacht, die dann wegen der Berichterstattung über den Fall Plump zurückgezogen wurden. Wer sich so dilettantisch vorbereitet, muß sich nicht wundern, wenn es dann zur Einstellung des Verfahrens keine begründete Alternative gibt. Wenn mehr gefordert ist, als eine Anklageschrift gegen einen überführten Pumpendieb, so scheint es, ist die Staatsanwaltschaft mit ihrem Latein schnell am Ende. Holger Bruns-Kösters