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Bestandsgarantie für Alt-AKWs vertagt

■ Ausnahmeregelung für den Weiterbetrieb materialmüder Atomkraftwerke doch nicht verabschiedet

Berlin (taz) — Nach heftigen Protesten der Länder Hessen und Schleswig-Holstein hat der Kerntechnische Ausschuß (KTA) eine Ausnahmeregel, die den Weiterbetrieb altersschwacher AKWs erlaubt hätte, vorläufig verschoben. Bundesumweltminister Töpfer sagte nach der Verschiebung am Dienstag nachmittag, er wolle jetzt noch einmal versuchen, einen Konsens auch mit den SPD-regierten Ländern herzustellen. Ursprünglich sollte in dieser Woche geklärt werden, unter welchen Umständen ein Weiterbetrieb von AKWs möglich ist, bei denen aufgrund ihres Alters Materialermüdungen auftreten müßten. Schon heute praktizieren die Genehmigungsbehörden nach Angaben des Bundesumweltministeriums eine Ausnahmeregelung für Altmeiler, wenn der Betreiber nachweise, daß bei den Teilen keine Schäden auftreten können. So solle verhindert werden, daß das Reaktorpersonal zum Beispiel verstrahlt werde. Kritiker vermuteten, daß sich hinter der jetzt geplanten Neuregelung in Wirklichkeit ein Bestandsschutz für unsichere Alt-AKWs versteckt.

Entstanden war die Debatte nach einer Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) an den Kerntechnischen Ausschuß. Die RSK hatte empfohlen, AKWs auch nach Erreichen des sogenannten Erschöpfungsgrades von Reaktorteilen weiterzubetreiben, wenn „durch geeignete betriebliche Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, daß Schädigungen in sicherheitstechnisch zulässigen Grenzen gehalten werden“. ten

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