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KOMMENTARGekränkte Eitelkeit

■ Ein Rechtsanwalt will sich am Tuntenkollektiv rächen

Das Tuntenkollektiv stand immer mit schlechten Karten in seinem besetzten Haus. Anders als bei ihren Nachbarn, die Bremisches Eigentum besetzt hatten, mußten sie sich mit privaten Eigentümern auseinandersetzen, und die machen bekanntlich keine Sozialpolitik, sondern Geschäfte.

Die Besetzung ist durch Räumung beendet worden. Die Geschäfte können wieder stattfinden. Ihr politisches Ziel, einen „schwulen Ort“, haben die Besetzer nicht erreicht. Aber sie haben eine Diskussion entfacht. Und Staatsrat Hoppensack als ihr Verhandlungspartner gehört nicht zu denen, die die Hände in den Schoß legen, wenn die Gefahr vorüber ist.

Bleibt die Strafverfolgung. Der Rechtsanwalt des Besitzers, Bernhard Gätjen, fühlt sich getäuscht. Er hatte auf den freiwilligen Abzug der Besetzer gesetzt. Da das nicht passiert ist, will er sich jetzt rächen. Besitzer und Neumieter wollen mit sich reden lassen, Rechtsanwalt Gätjen nicht. Die Besetzer haben, davon hat sich Gätjen selbst überzeugt, nichts zerstört in dem Haus. Trotzdem will er sie finanziell belangen. Eine blamable Einstellung eines in seiner Eitelkeit gekränkten Juristen. Markus Daschner

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