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BSAG-Info

Neuer Tarif der BSAG/VBN

Was geschieht mit nicht verbrauchten Fahrkarten? Ab dem 1. Juli 1992 gilt bei der BSAG/VBN ein neuer Beförderungstarif. Alte BSAG-Sammelkartenabschnitte, die bis zum 30.6.1992 noch nicht verbraucht sind, dürfen bis zum 30. September 1992 im Netz der BSAG „abgefahren“ werden. Die bisherigen Sammelkartenabschnitte der VBN gelten entsprechend dem Preisstufen-Aufdruck ebenfalls bis zum 30. September 1992 im Netz der VBN. Wer seine bisherigen Fahrscheine nicht mehr benötigt, kann diese bis zum 30.9.92 bei allen betriebseigenen Kartenverkaufsstellen der BSAG abgeben und erhält den Gegenwert ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Frist ist dann die Gültigkeit der genannten Fahrscheine endgültig erloschen. Der Kurzstrecken-Einzelfahrschein bzw. die Kurzstreckensammelfahrkarte der BSAG bleibt auch im neuen Tarif weiterhin gültig.

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