: Die Kühlerhauben-Hopser
■ Vorm Amtsgericht: versuchtes Einstampfen eines Golf GTI aus alter Feindschaft
Daß jemand auf fremder Leute Motorhauben herumspringt, um ihnen sein Mißfallen auszudrücken, ist gerade noch nachvollziehbar. Daß sich jemand aber aus demselbem Grund mit der Schulter — besser noch, zuerst mit dem Ellenbogen und dann mit dem Kopf, wie sich später herausstellt — gegen Windschutzscheiben wirft...
Bei einer solchen Tat beteiligt gewesen zu sein, wurde gestern vor dem Amtsgericht einem 22jährigen Kfz-Mechaniker vorgeworfen. Mit Hilfe einer weiteren unbekannten Person soll er im August letzten Jahres in der Oberneulander Landstraße am Golf GTI eines Anwohners tiefe Dellen in der Motorhaube sowie eine eingedrückte Windschutzscheibe hinterlassen und einen Sachschaden von über 4.000 Mark verursacht haben.
„Dieser Herr sprang auf meiner Motorhaube rum“, klagt der GTI-Fahrer. Wie, will der Verteidiger wissen. „Naja, normal.“ Um zu demonstrieren, was „normal“ ist, muß der Zeugentisch einige zaghafte Hopser über sich ergehen lassen. Der Angeklagte schüttelt nur belustigt den Kopf.
Eine ganze Horde Jugendlicher, aus dem benachbarten Oberneuländer Jugendtreff „SuSa“, so berichtet der Geschädigte, habe ihm den Weg versperrt, als er mit Freund und GTI vom Grundstück seiner Eltern habe fahren wollen. Der Angeklagte habe sich ihm in den Weg gestellt, zwecks Motorhaubenhüpfen. Und von der Seite habe sich ein weiterer Mann — „mindestens doppelt so breit wie ich!“ — in die Windschutzscheibe geworfen. Wie gesagt, mit Ellenbogen und Kopf, und dann sei der vom Kühler gerollt. Gerollt!
„Ich kann da nur drüber schmunzeln“, sagt der Angeklagte, und überhaupt sei er zwar damals ziemlich betrunken auf dem Weg zum Borgfelder Schützenfest gewesen, aber mit der Sache habe er nichts zu tun. Auch mit den angeblich später bei den Eltern des GTI-Fahrers eingegangenen Drohanrufen nicht.
„Meine Eltern beschweren sich halt öfter beim 'SaSu'“, erklärt der GTI-Fahrer, „weil da so oft Krawall ist.“ Streit gebe es schon seit 20 Jahren, da würden Zäune eingerissen, Antennen abgeknickt und Autos geknackt, erzählt die Mutter des Geschädigten auf dem Gerichtsflur: „Ein ein paar Jugendliche terrorisieren da die Anwohner.“ Trotz der Drohungen hätten sie sich nun zur Anzeige entschlossen, „denn sonst unternimmt ja niemand was.“
Zähneknirschend verpflichtet sich der Angeklagte dazu, im Gegenzug zu einer Verfahrenseinstellung 1.500 Mark für die kaputte Kühlerhaube zu zahlen. Zögernd läßt sich der Geschädigte darauf ein: „Aber nur, wenn wir in Zukunft in Ruhe gelassen werden...“ skai
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen