■ JUSTIZ: Demonstrant muß 3.000 Mark zahlen
Berlin. Wegen des Tragens einer 75 Zentimeter langen Holzlatte auf einer Demonstration muß ein 24jähriger aus Kreuzberg eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Mark zahlen. Ein Schöffengericht in Moabit befand den Maschinenhelfer am Donnerstag für schuldig, einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begangen zu haben. Danach ist das Führen einer Holzlatte, die als Waffe anzusehen ist, bei öffentlichen Versammlungen verboten. Der ursprüngliche Vorwurf lautete, der Angeklagte habe im Anschluß an eine friedlich verlaufene Demonstration am 16. November 1991 vor dem Rathaus Schöneberg einen Polizisten mit der Latte am Arm verletzt.
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