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Seegrundstücke für alle

■ Diestels Immobilie wird Beipiel für Brandenburg

Berlin (dpa/taz) — Peter-Michael Diestel will ein Beispiel setzen. 192.000 Mark hatte der ehemalige Innenminister der DDR im Juli 1990 für die 3.000 Quadratmeter am Zeuthener See mit sechs Zimmern darauf aus dem Bestand seines einstigen Ressorts hinblättern müssen. Genug, meint Diestel. Zuwenig, hält die Regierung in Bonn dagegen. Sie klagt auf Rückgabe der Immobilie.

Ein Musterprozeß soll es werden. Mit seinem Verhalten will Diestel 100.000 mit ähnlichen Problemen konfrontierten Brandenburgern ein Beispiel geben. Spekulation, beteuerte er gestern in Postdam, sei seine Sache nicht. Es gehe ihm um das Wohnrecht, das er und mit ihm die Brandenburger Bevölkerung verteidigen müsse. Mit den Worten von Landesvater Manfred Stolpe könnte man auch sagen: Diestel kann und darf nicht nachgeben; anderes wäre Fahnenflucht. Sechs bis acht Jahre, rechnete Diestel vor, wird der Prozeß wohl dauern; schwere Jahre, in denen er zum Wohle Brandenburgs am Zeuthener See wird ausharren müssen. Erst dann, wenn der Streit mit den bösen Bonnern („wenn politische Methoden nicht helfen, wird es eben mit anderen Mitteln versucht“) gewonnen, die Kolonisatoren zurückgedrängt sind, will Diestel die Sechs-Zimmer-Flucht räumen — zu Konditionen, die galten, als er noch nach DDR-Recht das klitzekleine Anwesen ankaufte. So könnten die Bedingungen für ein Vorkaufsrecht aussehen, das er dem Land Brandenburg einräumen möchte — wenn da nicht die ostdeutsche Sammlungsbewegung wäre. Die braucht, so Diestel, schließlich auch ein Quartier. Warum nicht am Zeuthener See? w.g.

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