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Joke mit gravierenden Folgen?

■ Prozeß um falschen 200-Mark-Schein / Miese Schwarz-Weiß-Kopie

/ Miese Schwarzweiß-Kopie

Er habe das doch nur „aus Spaß“ gemacht, gab Sener G. gegenüber den Polizeifahndern an, als diese in seiner Geldbörse bei einer Personenkontrolle einen falschen 200-Mark–Schein entdeckten. Hergestellt auf einem stinknormalen Schwarzweiß-Kopierer — und das im Zeitalter der Vierfarbvervielfältiger. Doch weil der Türke im Dealer-Milieu nicht unbekannt ist, wo auch gerne mal im Dunkeln ein Scheinchen den Besitzer wechselt, nahmen die Ermittler ihm die Story nicht ab.

Gestern wollte nun das Amtsgericht versuchen, die Hintergründe der Geldscheinkopier-Affäre aufzuklären. Denn wenn Sener G. tatsächlich profimäßig am Vervielfältiger gestanden und die falschen Scheine in Umlauf gebracht hat, blühen ihm zwei Jahre Knast und mehr. Wenn es tatsächlich nur ein joke war, kann er mit einer geringfügigen Geldstrafe davonkommen. Gegen Sener G. spricht allerdings, daß er seine „200-Mark-Kopie“ nicht auf normalem Schreibmaschinenpapier, sondern auf Spezialzellulose druckte — und diese vermittelt in der Hand das gleiche Gefühl wie ein echter Geldschein. Und im Dunkeln...?

Es spricht noch ein weiterer Aspekt gegen den Türken: Denn der Angeklagte erschien gestern nicht zum Prozeß, selbst Anschreiben seines Pflichtverteidigers ignorierte er bislang. „Die Ladung ist persönlich übergeben worden“, konstatierte Amtsrichter Kob. „Das ist schlecht für ihn“, pflichten Verteidiger und Staatsanwalt bei. Kob machte kurzen Porzeß: „Dann müssen wir wohl einen Haftbefehl machen!“ Das Verfahren wurde bis September ausgesetzt, dann wird der Angeklagte wohl von der Polizei oder in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Kai von Appen

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