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Landesarbeitsgericht: Quotierung ist verfassungsgemäß

Landesarbeitsgericht: Quotierung ist verfassungsgemäß

Die umstrittene Besetzung einer Stelle im bremischen öffentlichen Dienst mit einer Frau entsprechend den Quotierungsvorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes ist rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht nach Angaben der Senatspressestelle vom Mittwoch. Gegen die Personalentscheidung, bei der Besetzung der gut dotierten Position der Sachgebietsleitung eine Frau vorzuziehen, hatte der abgewiesene Bewerber, ein Gartenbauingenieur, geklagt.

Wie bereits die Vorinstanz urteilte die Zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts, daß die Bewertung beider Bewerbungen als gleichqualifiziert nicht zu beanstanden sei. Im Entscheidungsverfahren seien keine Rechtsfehler gemacht worden. Die Quotierungsvorschrift des Landesgleichstellungsgesetzes wird vom Landesarbeitsgericht nach den Angaben ausdrücklich als verfassungsgemäß erklärt. Die Vorschrift sieht vor, daß Frauen bei gleicher Qualifikation wie die männlichen Mitbewerber in den Bereichen vorrangig berücksichtigt werden, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Nach Ansicht der Landesfrauenbeauftragten Ursula Kerstein setzt dieses Urteil bundesweit rechtspolitische Signale für die Diskussion um Antidiskriminierungsgesetze. Das Landesarbeitsgericht widerspreche der zum nordrhein-westfälischen Frauenförderungsgesetz vertretenen Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster, Quotierungsvorschriften seien verfassungswidrig. Den unterschiedlichen Rechtsauffassungen würde der Boden entzogen, wenn bei der anstehenden Verfassungsreform der Artikel 3 des Grundgesetzes dahingehend klargestellt würde, daß Frauenförderungsmaßnahmen bis zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes notwendig sind, argumentierte Frau Kerstein. dpa

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