: Eine Last entfällt immerhin: Der Lastenausgleich
Bonn (AP) — 45 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Gesetze für die Leistungen an Vertriebene abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett billigte gestern in Bonn den Entwurf eines „Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen“, der unter anderem ein Ende des Lastenausgleichs für Vertriebene vorsieht. Für die Aufnahme deutscher Aussiedler aus Osteuropa und der GUS ist allerdings keine Einschränkung geplant. Insgesamt sollen nach Angaben von Innenminister Seiters 19 Gesetze abgeschlossen oder „den veränderten Verhältnissen angepaßt“ werden. Der Lastenausgleich, der zur Eingliederung von Vertriebenen, Aussiedlern und DDR-Bürgern in der Bundesrepublik geschaffen wurde, sei inzwischen nicht mehr nötig, da für Aussiedler aus Osteuropa und die in den neuen Ländern lebenden Vertriebenen andere Leistungen zur Verfügung stünden.
Nach dem Entwurf sollen Vertriebene, die nach dem Krieg in die DDR kamen, einmalig zwischen 4.000 und 6.000 Mark erhalten. Abgeschlossen wird auch das Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene. Für die Rußlanddeutschen, betonte der Innenminister, seien mit dem Gesetzentwurf keine Regelungen verbunden, „die die Deutschen veranlassen könnten, sich überhastet für die Aussiedlung in die Bundesrepublik zu entschließen“. Solange es an ihren derzeitigen Aufenthaltsorten schwierige Verhältnisse gebe, „muß alles vermieden werden, was zusätzliche Anreize zur Aussiedlung geben könnte“.
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