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DVU klagt weiter für Fraktionszuschuß

■ Bürgerschaft sperrte bisher 250.000 Mark

Die DVU-Fraktion der Bremer Bürgerschaft will jetzt versuchen, die Auszahlung ihrer seit März gesperrten Fraktionsmittel von rund 50.000 Mark im Monat vor dem Oberverwaltungsgericht durchzusetzen. In erster Instanz war die Klage der DVU vom Bremer Verwaltungsgericht mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß dafür allein das Verfassungsgericht zuständig sei (vgl. taz vom 24.6.92).

Auch ein Trick, mit dem der Zevener DVU-Anwalt Gerlach die Fraktionsgelder über eine Zivilklage direkt gegen Bürgerschaftsdirektor Rolf Lindhorn locker machen wollte, scheiterte schon im Vorfeld: Nachdem das Verwaltungsgericht in einer Stellungnahme diesem Weg keine Chance eingeräumt hatte, machte der Anwalt einen Rückzieher.

Der Münchener DVU-Anwalt Dr. Römer will jetzt auch versuchen, die Sperre der Fraktionsgelder im direkten Gespräch mit dem Bürgerschaftsdirektor zu knacken. „Wenn sie ihren Bedarf plausibel nachweisen können, werden wir zahlen“, versicherte Lindhorn gestern. Allerdings habe die DVU bisher keinen konkreten Verwendungszweck der Gelder genannt.

Der Bürgerschaftsdirektor hatte die Auszahlung im März gestoppt, nachdem der Landesrechnungshof die Verwendung von DVU-Fraktionsgeldern für Zeitungsanzeigen im Vorfeld der Landtagswahlen in Schleswig- Holstein und Baden-Württemberg für unzulässig erklärt hatte. Ase

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