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Politischer Druck

■ Berliner Bürgerbewegungen klagen gegen Treuhand

Berlin. Durch Gerichtsbeschluß wollen die Berliner Bürgerbewegungen der Treuhand verbieten lassen, sich ständig in Angelegenheiten des von ihnen genutzten Hauses einzumischen. Eine entsprechende Klage sei jetzt von den Anwälten des Trägervereins für das »Haus der Demokratie« vor dem Berliner Verwaltungsgericht erhoben worden, teilte der Verein vorgestern mit.

Das Haus im Ostberliner Stadtbezirk Mitte, in bester Citylage an der Friedrichstraße gelegen, in dem bis zur Wende die Berliner SED-Kreisleitung ihren Sitz hatte, war den Bürgerbewegungen im Dezember 1989 auf Druck des zentralen Runden Tisches der damaligen DDR von Ministerrat und Volkskammer zur Verfügung gestellt worden. »Seitdem pocht dort das organisatorische Herz der Bewegungen«, heißt es in der Mitteilung. Verwaltet wird das Haus von einem Trägerverein, der sämtliche Mieteinnahmen zum Erhalt des Hauses einsetzt.

Wie es in der Mitteilung heißt, versuche sich die Treuhand ständig durch Mietforderungen und dadurch, daß sie Neuvermietungen von ihrer Genehmigung abhängig mache, in die Angelegenheiten des Hauses einzumischen. Außerdem fordere sie die Mieten auf ein Sperrkonto ein. Das Haus sei im November 1990 zunächst von den Bürgerbewegungen gemietet, dann gekauft worden.

Die Anerkennung des Kaufvertrages werde von der Treuhand mit »fadenscheinigen Begründungen« verweigert. Wie der Trägerverein betonte, stecke dahinter politischer Druck aus Bonn, das die Bürgerbewegungen nicht in der Nähe des künftigen Regierungssitzes haben wolle. epd

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