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CDU beklagt U-Haft-Entlassung

Mit harscher Kritik hat die CDU auf den Beschluß des Oberlandesgerichts reagiert, einen mutmaßlichen Raubmörder aus der Untersuchungshaft zu entlassen, weil sein Prozeß aus Termingründen vor der zuständigen Strafkammer1 frühestens im Oktober beginnen könne. Das Gericht begründete den Beschluß damit, daß das Gesetz im Normalfall nur eine U-Haft von sechs Monaten zulasse, die Überlastung der Gerichte nicht die Haftdauer verändern dürfe. Die CDU gibt jetzt Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit die Schuld an der Misere. Sie hatte kürzlich behauptet: Alles ist im Aufwind. taz

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