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EG kappt Werfthilfe für Vulkan

■ Bund darf Containerschiffe für China nicht als Entwicklungshilfe deklarieren

Mit Entrüstung hat der Bremer Vulkan eine Entscheidung der EG-Kommission aufgenommen, die der Bundesrepublik verbietet, Beihilfe für den Bau von drei Containerschiffen im Auftrag der chinesischen Reederei COSCO zu zahlen. Die EG-Wettbewerbshüter sind der Meinung, daß die als Entwicklungshilfe deklarierte Unterstützung nicht gerechtfertigt ist. COSCO sei weltweit die fünftgrößte Containerschiff-Reederei mit einer starken Stellung auf den internationalen Märkten. Die geplante Hilfe von über 25 Prozent der Baukosten würde den Wettbewerb im Seeverkehr und im Schiffbau verzerren, teilte die EG-Kommission am Freitag in Brüssel zur Begründung ihrer Entscheidung mit.

Als Ergebnis des im Oktober 1992 eröffneten Prüfverfahrens sei festzustellen, daß die geplante Beihilfe nicht als Entwicklungshilfe für China gewertet werden könne, hieß es weiter. Vielmehr handele es sich um eine Betriebsbeihilfe zugunsten der Werften der Bremer Vulkan und der Matthias Thesen-Werft, die die Aufträge erhalten sollten. Die angemeldete Förderung müsse deshalb untersagt werden.

Keine Einwände hat Brüssel dagegen für den Auftrag eines COSCO-Tochterunternehmens zum Bau eines Container-Schiffes in der HDW-Werft in Kiel. Dafür werde keine Entwicklungshilfe gewährt, und die Kreditbedingungen seien mit den EG-Vorschriften zum Schiffbau vereinbar.

Die Begründung für die Entscheidung gegen den Vulkan- Auftrag weiche völlig von den bisher geltenden Regeln für Entwicklungshilfe ab, hieß es am Freitag in einer ersten Stellungnahme des Bremer Schiffbaukonzerns. Mit ihrer „negativen Entscheidung“ gefährde die EG die langjährig zwischen der chinesischen Staatsreederei und der europäischen, speziell deutschen Werftindustrie aufgebauten Beziehungen.

Nach Auffassung des Vulkans ist damit zu rechnen, daß die ursprünglich in Deutschland georderten drei Containerschiffe jetzt in Japan gebaut würden. dpa

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