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■ MIETENBauverwaltung: Erhöhung ist erträglich

Berlin. Die Mietbelastung in den östlichen Bezirken Berlins bleibt nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen auch nach der zum 1. Januar 1993 vorgesehenen Erhöhung erträglich. Das geänderte Wohngeldsondergesetz für Mieter mit einem nachgewiesenen Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen werde die erhöhte Miete »deutlich abfedern«, teilte die Verwaltung gestern mit. Vom Januar 1993 an soll die monatliche Grundmiete um 2,10 Mark pro Quadratmeter erhöht werden. Das Wohngeldsondergesetz wurde um ein Jahr bis 1994 verlängert. Nach Angaben der Verwaltung sind knapp 30 Prozent der Mieter in den östlichen Bezirken Wohngeldempfänger.

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