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"Pinnasberg-Abriß ist rechtswidrig!"

■ Gutachten: Bonner Baugesetz schützt Häuserzeile / GAL: "Ideologische Bannmeile aufheben" / Wer verklagt Senat?

/ GAL: »Ideologische Bannmeile aufheben« / Wer verklagt Senat?

Das letzte Wort um den Abriß der Pinnasberg-Häuser scheint nicht gesprochen: Gestern legte die Grün-Alternative Liste (GAL) ein Gutachten des Bau- und Planungsjuristen Ulrich Wollenteit vor. Sein Fazit: „Die Abrißverfügung ist rechtswidrig.“ Der Vorstand der Kirchengemeinde St. Pauli-Süd erwägt laut Angaben ihres Pastors Georg Rehse, nun eine Klage gegen die Abrißverfügung einzureichen.

Für Wollenteit ist vor allem das politische Wirrwarr um die Häuserzeile am Elbhang von juristischer Bedeutung. Bekanntlich waren die Gebäude 1982 selbst vom Senat als „stadtbildprägende historische Häuserzeile“ charakterisiert und als „denkmalschutzwürdig“ klassifiziert worden. 1986 stoppte die Stadt plötzlich in der Hochphase der Hafenstraßen-Auseinandersetzung ihre ursprünglichen Planungen, die Zeile alternativen Wohnprojekten zur Instandsetzung und Nutzung zu übertragen. Grund: die Nähe zur verteufelten Hafenstraße.

Inzwischen sind die Häuser der städtischen „Hafenrand GmbH“ übertragen worden, die kürzlich Abrißanträge gestellt hat. Obwohl die Altonaer Bezirksversammlung diese Abrißanträge ablehnte, wies der Senat im Juni Bezirksamtsleiter Hans-Peter Strenge an, die Abrißanträge auf Grundlage der Hamburger Bauordnung doch zu erteilen. Die Instandsetzung sei der „Hafenrand“ aus Kostengründen nicht zuzumuten.

Und da liegt des Pudels Kern: Nach gültiger Rechtsprechung ist dieser Beschluß laut Wollenteit „rechtswidrig“. Nach dem Bundesbaugesetz, das auch in Hamburg greife, sei vielleicht der Hafenrand GmbH keine Instandsetzung zuzumuten, in diesem Fall wäre jedoch die Stadt verpflichtet, die Gebäude wieder in ihre Obhut zu nehmen, um die Stadtvorgaben — den Erhalt — zu realisieren. Wollenteit: „Die Anträge hätten nicht positiv beschieden werden dürfen, es hätte hingegen die Verpflichtung gegeben, die Anträge zurückzustellen.“

Da sich das Pfarrhaus der Kirchengemeinde St. Pauli-Süd in unmittelbarer Nachbarschaft der Abbruchhäuser befindet, wird die Gemeinde am kommenden Donnerstag über eine Klage entscheiden. Aber auch aus sozialpolitischen Gründen wendet sich Pastor Rehse gegen sozialen Wohnungsbau an dieser Stelle: „Neue Menschen bringen neue Probleme, die für das Viertel nicht mehr tragbar sind.“ Schon jetzt sei die „Gewalt gegen Kinder“ oder „Dreck und Lärm“ unerträglich: „Kinder werden verprügelt, geschlagen und sogar vergewaltigt.“ Nach Meinung des Geistlichen brauche das Viertel dringend die in den Pinnasberg- Häusern geplanten Sozialprojekte, wie die Kindertagesstätte, die Kinder- und Elternselbsthilfe Initiative sowie das Wohnprojekt Jung und Alt und ein Stadtteilcafe.

GALierin Conny Jürgens forderte Bezirksamtsleiter Strenge auf, die Pläne der „SPD-Abrißmafia“ zu durchkreuzen und die Abrißgenehmigung zurückzuziehen. Stadtentwicklungssenatorin Traute Müller solle im Senat für ein „Revision“ sorgen. Jürgens: „Die ideologische Bannmeile um die Hafenstraße muß aufgehoben werden.“

Die Stadtentwicklungsbehörde wollte gestern keine Stellungnahme abgeben. Sprecherin Renée Culemann: „Wir werden das Gutachten sorgfältig prüfen.“ Und Strenge hielt sich bedeckt: „Ich bin rechtlich nicht beeeindruckt, ich bin aber noch nicht zu Ende mit der Prüfung.“ Kai von Appen

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