: Gegen Oldenburger Küstenkanal
■ Anwohner klagen gegen den Ausbau der alten Wasserstraße durch die Stadt
In welcher Breite muß die Bundeswasserstraße, die die Nordsee mit Holland verbindet, durch das Zentrum von Oldenburg fließen? Das Bonner Verkehrsministerium will die Spundwände dieses Küstenkanals erneuern und diesen gleichzeitig um fünf Meter verbreitern — auf einer Länge von 850 Metern, in dem Bereich zwischen Ufer- und Kanalstraße. Die Kanalanwohner aber meinen: Ein unsinniger Ausbau, dem 42 alte Ahornbäume zum Opfer fallen. Außerdem befürchten sie, daß durch die Verbreiterungsarbeiten und eine damit verbundene Verschwenkung der vielbefahrenen Uferstraße in Richtung der Häuserzeilen, ihre Altbauten Schaden nehmen könnten: Nachdem Mitte der 80er Jahre im 500 Meter entfernten Vorhafenberich neue Spundbohlen in die Erde gerammt worden waren, wiesen die Außenmauern einiger benachbarter Häuser starke Risse auf. Solche finden sich auch in vielen Wänden der Altbauten an der Kanal- und Uferstraße, ein Ergebnis der ersten Spundwandeinbringung im Jahr 1927. Rolf Meinhardt von der Anwohnerinitiative: „Die Fundamente sind nicht solide gebaut, der Baugrund ist nachgiebig.“ Zwar sollen die 12 Meter breiten Befestigungswände durch das sogenannte Rüttelverfahren in den Boden eingelassen werden. Nur wo dieses versagt, dürfen sie mit Kraft in die Erde gerammt werden. Anwohner Meinhardt: „Beide Verfahren lösen starke Vibrationen aus, die die Häuser gefährden“.
Gerd Thielecke von der zuständigen Wasser- und Schiffahrtsdirektion in Aurich hat für den Protest der Kanalanwohner weniger Verständnis als für die Pläne von Verkehrsminister Krause: „Der Kanal wurde 1927 für 600-800 Tonnen-Schiffe ausgelegt, die heutigen Fährkähne aber tragen die doppelte Tonnage und sind entsprechend breiter“. Deshalb müsse die Wasserstraße verbreitert werden. Um den Kanalausbau „so umfeld- und umweltfreundlich wie möglich“ durchzuführen, lasse sich die Bundesregierung das Erweiterungs-Projekt „statt 15 Millionen Mark das doppelte kosten“. Für die 42 der Axt geweihten Ahornbäume würden „die mehrfache Anzahl entsprechender Bäume im nahen Umfeld ersatzgepflanzt.“ Bei der Installierung der Spundwände durch das Rüttelverfahren käme „es zu so geringen Vibrationen, dafür die Anwohner kein Grund zur Besorgnis besteht“. Trotzdem habe man die Häuser im Vorfeld der Bauarbeiten untersucht, eventuelle Schäden würden ersetzt.
Die Kanalnachbarn können diese Ausführungen allerdings nicht beruhigen. Sie fordern, daß der Kanal nicht verbreitert wird, die 850 Meter lange Strecke als Einbahnstraße betrieben wird. Am heutigen Abend wollen sie ab 20 Uhr im Gemeindehaus Bremer Straße 28 über ihr weiteres Vorgehen beraten. Einige Anwohner sind jetzt schon fest entschlossen, gegen das Projekt zu prozessieren. Eine Klage würde eine aufschiebende Wirkung herstellen, sollte die Schiffahrtsdirektion nicht den Sofortvollzug beantragen. Deren Mitarbeiter Thielecke weiß: „Wir werden in den nächsten Tagen über diesen Schritt entscheiden“. Marco Carini
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen