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Mordauftrag nach Grundstückstreit

■ Prozeß um fehlgeschlagenes Mordkomplott gegen Geschäftsführer der Klingbeil-Gruppe

Berlin. Ein Mordkomplott gegen einen einflußreichen Berliner Bauunternehmer wird einem 50jährigen vorgeworfen, der seit Montag vor dem Landgericht steht. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, aus Habgier versucht zu haben, einen bezahlten Mörder zu dingen, um den Geschäftsführer der Klingbeil-Baugruppe Klaus Groenke aus dem Weg zu räumen. Der Angeklagte soll sich vom Tod des Mannes versprochen haben, ein Grundstück wiederzuerlangen, das er an ihn verloren hatte.

Der 50jährige Angeklagte Wolfgang T., ein gelernter Speditionskaufmann, lehnte es zunächst ab, sich zu äußern.

Aussagewillig war sein Mitangeklagter Lutz K., ein 43jähriger gelernter Musiker, der schwere Vorwürfe gegen den Hauptangeklagten erhob. Wie er dem Gericht sagte, habe er für T. nach einem Killer Ausschau halten sollen. Beide Angeklagten müssen sich in dem Verfahren vor der 29. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin auch wegen Drogenhandels verantworten. Laut Anklage war T. im Besitz von Heroin und wollte über K. nach einem Käufer für das Rauschgift suchen. K. offenbarte sich der Polizei, worauf T. aufflog.

Nach Aussagen des Mitangeklagten wollte T. auf jeden Fall ein Villengrundstück im Berliner Stadtteil Wannsee vom Geschäftsführer der Klingbeil-Gruppe zurückerwerben. T. habe ihm erzählt, sein Schwager habe die 5.000 Quadratmeter große Immobilie ohne sein Einverständnis verkauft. T. sei bei dem Geschäftsführer mit dem Wunsch nach Rückkauf abgeblitzt. T. habe erwartet, daß das Grundstück nach dem Tod des Geschäftsmanns zum Verkauf stehen würde.

Wie der Musiker K. weiter berichtete, übergab T. ihm Fotos und persönliche Daten des potentiellen Opfers. Er, K., habe dann Kontakt mit einem Mann aufgenommen, der behauptet habe, Verbindungen zur »Polen-Mafia« zu haben. Dieser sei bereit gewesen, für 15.000 Mark »die Sache zu übernehmen«. Die Hälfte des Killerlohns, 7.500 Mark, die Beschreibung und ein Polaroid- foto von Groenke habe er dem Verbindungsmann zur Polen-Mafia dann übergeben. Im nachhinein habe er jedoch Gewissensbisse bekommen und sich der Polizei anvertraut. Weil er sich den Beamten offenbarte, steht er nun nur wegen Beihilfe zum Drogenhandel vor Gericht.

Der Prozeß ist vorerst bis zum 9. September terminiert. AP/dpa

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