■ QUOTIERTE ARBEITSPLÄTZE: Frauenförderung verfassungskonform?
Berlin (taz) — Die letzte Entscheidung in Sachen Quotenregelung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Das Münsteraner Verwaltungsgericht strengte, wie jetzt erst bekannt wurde, schon Ende Juli ein entsprechendes Hauptverfahren an. Nach Ansicht der Münsteraner Richter verstößt das nordrhein- westfälische Frauenförderungsgesetz gegen das Grundgesetz. NRWs Gleichstellungsministerin Ilse Ridder-Melchers ist dagegen von der Verfassungsmäßigkeit der Quotenregelung überzeugt. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter würde Klarheit darüber geschaffen, ob und wie Frauenförderung bundesweit möglich sei. SEITE 4
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