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DVU darf mit Ebert werben

Die Deutsche Volks-Union (DVU) darf weiterhin behaupten, daß die verstorbenen Sozialdemokraten Friedrich Ebert, Wilhelm Kaisen und Kurt Schumacher, wenn sie noch lebten, heute DVU wählen würden. Mit einem solchen Slogan hat die rechtsextreme Partei vor der Bürgerschaftswahl in Bremen im September vergangenen Jahres geworben. Ein Enkel Friedrich Eberts hatte beim Landgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt, nach der die DVU diese Werbung unterlassen mußte.

Die inzwischen in der Bremischen Bürgerschaft vertretene Partei hatte Berufung eingelegt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern den Verfügungserlaß aufgehoben. In seiner Begründung schrieb das Gericht unter anderem, daß in der beanstandeten Äußerung der DVU eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung zu sehen sei. Es werde nur die hypothetische Tatsache behauptet, wen Friedrich Ebert gewählt hätte, wenn er noch lebte. Eine solche Meinungsäußerung in der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, insbesondere im Wahlkampf, sei selbst dann durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wenn sie sich negativ auf das Persönlichkeitsbild des von ihr Betroffenen auswirke. (Aktenzeichen: 2 U 24/92 = 2 O 2241/1991) dpa

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