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Giftgas-Händler kamen zu billig davon — Urteil aufgehoben

Karlsruhe (dpa) — Der Prozeß gegen drei frühere Imhausen-Manager wegen des Baus einer Giftgasanlage im libyschen Rabta muß teilweise neu aufgerollt werden. Das Urteil des Landgerichts Mannheim gegen den Chemiker Eugen Lang sowie die Ingenieure Friedrich Schöffel und Rüdiger Berndt sei zu milde, heißt es in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag. Die Angeklagten waren im Oktober 1991 unter anderem zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 16 Monaten verurteilt worden. In einem weiteren Prozeß muß nunmehr über das Strafmaß neu verhandelt werden. Das Landgericht hatte die ehemals leitenden Angestellten für schuldig befunden, an der Planung und dem Bau der Fabrik zur Herstellung chemischer Kampfstoffe in Rabta mitgewirkt zu haben. Damit haben sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, so die Richter. Zugleich wurde es als erwiesen erachtet, daß mit dem Export der sensiblen Waren die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu ihren westlichen Partnern und Israel „erheblich gestört“ wurden. Das Landgericht war der Bonner Bewertung gefolgt, in der Beteiligung am Bau der Anlage sei die „schwerste außenpolitische Störung der letzten zehn Jahre“ zu sehen. Den Angeklagten hatte das Gericht zugute gehalten, sie seien nicht selbst „Ausführer“ im gesetzlichen Sinne gewesen und hätten sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht. Die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hatte vor dem Bundesgerichtshof nur teilweise Erfolg. Der Erste Strafsenat befand, Schöffel habe nicht nur als Gehilfe, sondern als Täter gehandelt, indem er 36 Kisten mit Plänen und Konstruktionsentwürfen von Frankfurt nach Libyen beförderte. Auch für die beiden anderen Angeklagten seien unzulässigerweise Strafmilderungsgründe berücksichtigt worden. Deshalb sei das Urteil für alle drei Angeklagte im Strafmaß aufzuheben.

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