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Keine Werbung mit „Bio-Wasch“

Die Bezeichnung „Bio-Wasch“ in Wasch-Centern ist nach Auffassung des Hamburger Landgerichts unzulässig, da diese Wortwahl irreführende Leistungen beinhaltet. Das gleiche trifft auch auf das entsprechende Logo — eine stilisierte grüne Blume in einer Waschtrommel — zu. In der Urteilsbegründung hieß es, die Nutzung von Begriffen und Symbolen des Umweltschutzes sei wegen ihrer hohen Suggestiv- und Sogwirkung nach besonders strengen Maßstäben zu beurteilen (AZ.: 312 89/92). dpa

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