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PDS erhält KPD-Zentrale

■ Aber Unabhängige Kommission erwägt Berufung

Berlin (dpa) — Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens von DDR-Parteien behält sich die Berufung im PDS-Immobilienprozeß vor. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Treuhandanstalt und die Kommission am Montag verurteilt, der PDS die freie Verfügung über ihre Parteizentrale, das Karl-Liebknecht-Haus in Berlin- Mitte, zu überlassen. Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem Urteil sei nicht möglich, bevor die schriftlichen Entscheidungsgründe vorlägen, hieß es am Dienstag in einer Presseerklärung der Kommission. Zwar sei das Grundstück „aller Wahrscheinlichkeit nach“ rechtsstaatlich erworben. Dieses Vermögen bilde jedoch „die Haftungsmasse für die vielen Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter“. Nach der Gerichtsentscheidung sollte die Kommission nun eine „zügige Regelung“ finden, um die Masse der PDS-Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können, hieß es unterdessen von der PDS.

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