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Mit »Sonderrechten« im Parkverbot?

Können sich führende Wirtschaftsbosse und Politiker, deren Autonummernschilder aus Sicherheitsgründen mit einer polizeilichen „Übermittlungsperre“ versehen sind, als Verkehrsrowdies aufführen, ohne daß sie anschließend eine Knolle zu fürchten haben? Diese Vermutung hat zumindest der GAL-Abgeordnete Peter Zamory in einer Kleinen Anfrage geäußert. Zamory war zu Ohren gekommen, daß Wirtschaftsbosse und Politiker mehrfach von BürgerInnen bei Verkehrsverstößen ertappt worden sind, die Polizei bei der Bußgeldverfolgung aufgrund der Übermittlungsperre aber nicht an die tatsächlichen Halter herankam. Viele der Verstöße seien dann niedergeschlagen oder wegen Verjährung eingestellt worden.

Polizeisprecher Ralf Stahlberg behauptet das Gegenteil: „Die Bußgeldahndung bei gesperrten Autokennzeichen, die vom LKA 123 ausgegeben werden, wird mit besonderer Intsenität verfolgt.“ Stahlberg räumte allerdings ein: „Da es sich bei diesen Autos oftmals um Fahrzeuge mit Sonderrechten handelt, werden diese Sonderrechte im Rahmen der Anhörung dann geltend gemacht und das Bußgeldverfahren muß eingestellt werden.“ kva

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