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Ausländer mit Billiglohn abgespeist

■ Firma hielt sich nicht an Arbeitsvertrag / Inhaber: Arbeitsamt verantwortlich

Eigentlich war der Mann aus Marokko froh: Das Arbeitsamt hatte eine Erlaubnis erteilt, ein Job war gefunden, der Arbeitsvertrag unterschrieben. Doch wenige Monate später ist es mit der Freude vorbei. Inzwischen streitet der Mann vor dem Arbeitsgericht gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, weil der sich nicht an die im Arbeitsvertrag verbindlich festgelegten Abmachungen gehalten hat.

Die Geschichte: Weil es immer schwieriger wird, deutsche Arbeiter für die schweren und dreckigen Arbeiten in Indistriebetrieben zu finden, dürfen seit Anfang des Jahres auch Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Die Genehmigung stellt das Arbeitsamt aus, wenn keine deutschen oder ausländischen Arbeitnehmer mit dauerhafter Arbeitserlaubnis für den Job zu finden sind, und wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, sich an die gesetzliche Vorschriften zu halten und Tariflöhne zu bezahlen. „Es müssen die Löhne gezahlt werden, die auch für deutsche Arbeitnehmer gezahlt werden müssen“, so Reinhard Schierholz, Sachbearbeiter für Arbeitserlaubnis-Verfahren beim Arbeitsamt.

Einer, der gerne ausländische Arbeitnehmer einstellt, ist Manfred Peta, Inhaber der Firma MP Multi Purpose Zeitpersonal. So auch in diesem Fall. Der Marokaner bekam von Peta einen Arbeitsvertrag in dem ihm der Tariflohn von 12.07 für Industriearbeiter zugesagt wurde. Einsatzort war die Firma Könnecke, wo zahlreiche Asylbewerber mit Reinigungstätigkeiten und Lagerarbeiten beschäftigt sind, für die keine deutschen Arbeitnehmer zu finden sind.

Nach kurzer Zeit hatte der Marokaner einen Arbeitsunfall und meldete sich krank. Daraufhin fühlte er sich von Peta mehrmals so unter Druck gesetzt, daß er schließlich aufgab und kündigte. Groß war dann die Verwunderung, als auf der Lohnabrechnung statt 12,07 nur 11, 02 Mark pro Stunde berechnet wurden. Auch die zugesagte Nachtzulage war nicht bezahlt worden.

Da mündliche Nachfragen bei Peta nicht weiterhalfen, ging der Mann zum Arbeitsgericht, das am vergangenen Montag eine Anhörung zu dem Fall durchführen wollte. Wer nicht kam, war Arbeitgeber Peta.

Mit Grund: „Wenn das im Arbeitsvertrag steht, muß ich das auch zahlen, und ich werde das auch tun“, sagte Peta zur taz. Trotz dieses Eingeständnisses, fühlt sich Peta eigentlich im Recht. „Die Löhen sind sowieso viel zu hoch“, sagt er Und er sei nicht daran gebunden, Tariflöhne zu zahlen. Das Arbeitsamt habe ihn aber „genötigt“ zur Erteilung der Arbeitserlaubnis Tariflöhne zu bezahlen. Bis dann von MitarbeiterInnen des Arbeitsamtes eine Finte vorgeschlagen worden sei: „Schreiben Sie doch in den Arbeitsvertag 12,07 Mark. Und teilen Sie den Leuten mündlich mit, daß sie weniger zahlen.“ Er habe zwar kein „gutes Gefühl“ gehabt, sei aber in 10-12 Fällen diesem Ratschlag gefolgt. Peta: „Das hat immer geklappt.“

Beim Arbeitsamt weiß man zwar von „einigen, wenigen schwarzen Schafen“, doch Abhilfe könnte erst eine Änderung des Gesetzes schaffen, das derzeit diskutiert wird. Wenn dies geändert wird, könnte das Arbeitsamt auch Außenprüfungen vornehmen, um zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hinweise auf schwarze Schafe könnten möglicherweise auf dem kuzen Dienstweg im eigenen Hause eingeholt werden. hbk

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