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Kein Schultausch

■ Sechsjähriger darf nicht mit seinem Freund zur Schule

Berlin. Ein sechsjähriger Junge, der gemeinsam mit seinem Freund eine Schule besuchen wollte, darf dies nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht tun. Der Antrag der Mutter auf Einstweilige Verfügung wurde abgelehnt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, daß die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule erschöpft sei, teilte die Senatsverwaltung für Justiz gestern mit. Der Tauschwunsch mit einem anderen der Schule bereits zugewiesenen Kind sei wegen fehlender Zustimmung des Bezirksamtes und der betreffenden Grundschule nicht zu berücksichtigen.

Nach dem Berliner Schulgesetz kann nur ausnahmsweise zugelassen werden, daß Kinder eine andere als die für sie zuständige Grundschule besuchen. dpa

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