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Kein Geld für Kindergärten

■ Städte drohen mit Klage gegen Recht auf Kindergartenplatz/ Merkel: Politischer Wille fehlt

Köln/Bonn (AP/taz) — Städtetagspräsident Manfred Rommel hat mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gedroht. Der Stuttgarter Oberbürgermeister warf den Bonner Politikern vor, mit ihren Beschlüssen die ohnehin finanzknappen Gemeinden vor unlösbare Probleme zu stellen. Bundesjugendministerin Angela Merkel konterte gestern in Bonn, den Städten und Gemeinden fehle lediglich der Wille zur Mittelumverteilung zugunsten von Kindern.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 1996 ist eine soziale Hilfe im Gesetzespaket zum Schutz des ungeborenen Lebens, das Anfang August im Rahmen des neuen Paragraphen 218 in Kraft trat. Nur dessen strafrechtlicher Teil zur Abtreibung wurde vom Karlsruher Gericht vorerst gestoppt. Rommel sagte, Experten schätzten die Kosten für die garantierten Kindergartenplätze auf bis zu 40 Milliarden Mark binnen weniger Jahre. „Den Scheck hat zwar Bonn ausgestellt, doch die Kommunen sollen ihn decken. Für mich ist das ein Beschluß aus dem Wolkenkuckucksheim“, meinte der CDU-Politiker. „Klar ist jedenfalls, wenn dieser Rechtsanspruch nicht zurückgenommen wird, werden die Kommunen diese Frage vom Bundesverfassungsgericht klären lassen müssen“, fügte er hinzu.

Merkel sagte, 600.000 fehlende Kindergartenplätze in den alten Ländern seien ein deutliches Zeichen dafür, daß der Kindergartenausbau in der Prioritätenliste der Kommunen jahrelang das Schlußlicht gewesen sei. Auch fielen nach Berechnungen ihres Hauses 21 Milliarden Mark an Investitionskosten an, einschließlich eines bedarfsgerechten Angebots an Ganztagskindergartenplätzen. Die jetzt in Kraft getretene Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gehe aber nicht einmal so weit, eine ausreichende Ganztagsbetreuung zu garantieren. „Das geltende Recht stellt also nur eine Minimallösung dar“, erklärte die CDU-Politikerin.

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