: Neuer CDU-Asylplan
■ Seiters übertrumpft Schäuble bei Asylrechtsänderung
Bonn (AFP) — Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beharrt auf einer schnellen Änderung des Asylrechts in der Verfassung und auf der namentlichen Abstimmung im Bundestag noch im Oktober. Und das, obwohl ein Scheitern dieses Vorpreschens vorprogrammiert ist — angesichts des wachsenden Widerstandes in der SPD gegen die Petersberger Asylwende der Parteispitze, die bisher eine Verfassungsänderung strikt ablehnte. Der SPD-Sonderparteitag zu diesem Programm wird voraussichtlich erst im November stattfinden; einem „Vorführen“ durch die Union im Oktober wird sich die SPD mit Sicherheit widersetzen.
In Kürze soll nun der CDU/CSU- Bundestagsfraktion ein neuer Entwurf zur Grundgesetzänderung im Asylrecht vorgelegt werden, der wesentlich schärfer ist als der „weiche“ Entwurf des früheren Innenministers und jetzigen Fraktionschefs Wolfgang Schäuble, der das Individualrecht auf Asyl erhalten wollte. Dieses soll jetzt aus der Verfassung „herausgeholt“ werden. Der Staat soll künftig das Asylrecht gewährleisten, ohne daß der einzelne sich als Rechtsperson darauf berufen kann. Der neue Chef des Innenressorts, Rudolf Seiters, legte in der Haushaltsdebatte die Richtschnur vor: Gegen den „Asylmißbrauch“ soll die Verfassung „unter voller Wahrung der Genfer Flüchtlingskonvention“ geändert werden.
Ziel von Seiters ist es: Wer wirklich politisch verfolgt ist, soll auch weiterhin in Deutschland Asyl erhalten. Von der Asylgewährung muß nach seinen Worten daher ausgeschlossen werden:
— wer aus einem Land stammt, in dem keine politische Verfolgung stattfindet;
— wer aus einem verfolgungsfreien Drittstaat kommt;
— wer keinen ausreichenden Identitätsnachweis erbringt oder seine Ausweispapiere vernichtet;
— wer im Ausland ein schweres Verbrechen begangen hat;
— wer nicht unverzüglich nach Einreise in die Bundesrepublik einen Asylantrag stellt;
— wer als Bürgerkriegsflüchtling vorübergehend in Deutschland aufgenommen wird.
Bonner Beobachter halten es für möglich, daß sich bei Vorlage dieses Entwurfs zur Grundgesetzänderung die namentliche Abstimmung im Oktober über den bisherigen Asylrechtsänderungsentwurf noch vermeiden läßt.
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