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Öko-Tips

ÖKO-TIPS

Nur wenige Verbraucher wissen, daß es für Naturkosmetika bisher keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen gibt. Weder auf Bundesebene noch auf europäischer Ebene existieren zur Zeit bindene Definitionen. Das führte dazu, daß viele Produkte nicht halten, was sie laut Aufmachung versprechen. Neue Begriffsbestimmungen in der Naturkosmetik sollen jetzt den Vorstellungen und Erwartungen der VerbraucherInnen gerecht werden: lediglich natürliche, hautfreundliche Rohstoffe wie pflanzliche Öle und Fette, Bienenwachs oder Wollfett dürfen verwendet werden, anstelle synthetischer Konservierungsstoffe sollen etherische Öle eingesetzt werden. Das bedeutet, daß es manches als „Naturkosmetik“ nicht mehr geben wird, denn dekorative Kosmetika wie Lippenstifte oder Augen-Make-up werden stets mit künstlichen Farbstoffen hergestellt. „Natur-Sonnenmilch“ wird ebenfalls zur Farce, da es wirksame natürliche UV-Filter natürlich nicht gibt. Um die Haut nicht jedoch durch verdorbene Kosmetika zu schädigen, kann auf synthetische Konservierungsmittel nicht ganz verzichtet werden. Eine Volldeklaration aller Kosmetika mit Mindesthaltbarkeitsdatum fordert die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) seit langem — nun macht sich auch die Bundesregierung Gedanken.

Wer sich jetzt endlich über den neuen Kühlschrank „ohne“ informieren will, hat dazu Gelegenheit am 1.Oktober im Kulturladen St.Georg, Lange Reihe 111 in Hamburg 1. Dort stellt Andre Bagehorn von Greenpeace die Weltpremiere, den ersten FCKW-freien Kühlschrank, der staunenden Menge vor. Greenpeace hat darauf übrigens kein Patent erworben — jedeR ist aufgefordert, es nachzumachen. Beginn der Veranstaltung: 20 Uhr.

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