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SPD fürgegen Asyl

■ Unterbezirk beschloß Spagat in der Art.16-Debatte

Der Unterbezirk Bremerhaven hat der SPD-Debatte um das Asylrecht eine neue Variante hinzugefügt. Asylbewerber „aus Ländern, in denen es keine politisch Verfolgung gibt“, sollen „ohne das bisherige mehrjährige Verwaltungsgerichtsverfahren in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden“, heißt es in einem Beschluß der UB-Delegiertenversammlung. Das bedeutet: Es soll „Länderlisten“ von sog. Nichtverfolger-Staaten geben, dafür muß das individuelle Grundrecht auf Asyl zumindest für diese Länder aufgehoben werden. Klar sagt der Unterbezirk auch, warum: „Die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung, Ausländer aufzunehmen, ist mehr und mehr zurückgegangen... Zuwanderung muß begrenzt und gesteuert werden.“

In demselben Beschluß heißt es allerdings auch: „Das Recht auf Asyl nach Art. 16 muß als individuelles Grundrecht für politisch, rassisch und religiös Verfolgte garantiert bleiben“. Das kann doch nur bedeuten: Auch wenn die Schweiz ein Land ist, das auf eine „Nichtverfolger-Liste“ gehörte, hat ein Kriegsdienstverweigerer aus der Schweiz ein Recht darauf, daß sein Asylantrag in der BRD individuell auch in einem Verwaltungsgerichts- Verfahren geprüft wird.

Was will also der UB Bremerhaven zum Streit um die Änderung des Grundgesetzes Art.16 sagen? „Der Streit über Veränderung oder Ergänzung von Gesetzen ist zu stark in den Vordergrund getreten und ersetzt zur Zeit politisches Handeln.“ K.W.

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