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Höchststrafe für Mord

■ Sozialhilfeempfänger hatte 50jährigen Homosexuellen erdrosselt/ Gericht verhängt lebenslange Freiheitsstrafe

Berlin. Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an einem 50jährigen homosexuell veranlagten Angestellten wurde nun ein 24jähriger Sozialhilfeempfänger verurteilt. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft, die von der Vertuschung eines Diebstahls als Motiv ausgegangen war, bestätigte die 31.Große Strafkammer des Landgerichts Habgier als Beweggrund.

Der bisexuell veranlagte Verurteilte hatte sein späteres Opfer in einem Homosexuellen-Lokal am Alexanderplatz kennengelernt. Bei einem Treffen in seiner Wohnung im März vorigen Jahres schlug und trat der Angeklagte seinen Gast und erdrosselte ihn schließlich mit einem Schal. Die Beute bestand aus einem geringen Bargeldbetrag und einer Uhr.

Während der Angeklagte mit seiner Schwester und deren Freund durch mehrere Länder trampte, wurde die Leiche im April in einem Teppich eingewickelt gefunden. Eine bundesweite Fahndung führte im Mai 1992 zur Festnahme des Angeklagten in der Nähe von Leipzig.

Die Strafkammer benötigte mehrere Verhandlungstage, um den hartnäckig leugnenden Angeklagten zu überführen. Dieser hatte den Freund seiner Schwester beschuldigt, den Mord begangen zu haben. ADN

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