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Wedemeier vor Bundesrat

■ Bonn soll 8,5 Milliarden zahlen, will aber nicht

Bremen und das Saarland haben dem Bundesrat auf seiner gestrigen Sitzung einen „Entschließungsantrag“ vorgelegt, mit dem der Bund aufgefordert wird, zusätzliche Bundesergänzungs-Zuweisungen zur Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage vorzusehen. Der Bund geht hingegen davon aus, daß sich die Länder an der Sanierung beteiligen müssen.

Wedemeier bedauerte, daß Finanzminister Waigel in seinem „Thesenpapier“ nicht auf das Bremer Sanierungskonzept eingeht. Nach den Waigel-Thesen soll die Sanierung der Bremer Finanzen im Zusammenhang der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 1995 gelöst werden. Bremen bestehe dagegen darauf, daß die Sanierung schon 1993 einsetzt. (vgl. taz 25.9.)

Mit einer Realisierung der Vorstellungen Waigels zu dieser Neuordnung, so Wedemeier, würde „das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf den Kopf gestellt“. Denn selbst wenn Bremen die 8,5 Milliarden im Sinne des BVG-Urteils erhält, würden nach dem Waigel-Konzept, so Wedemeier, „die Sanierungserfolge binnen weniger Jahre wieder aufgezehrt werden“. K.W.

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